Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung
Ausgabe 2025
Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln (ASR) für die betriebliche und behördliche Praxis
- Buch
inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten, Einmalige Lieferung
Einband: | gebunden |
---|---|
Umfang: | 976 Seiten |
Format: | 12,0 x 16,5 cm |
ISBN: | 978-3-8029-5335-4 |
---|---|
Bestellnummer: | 5335 |
Gewicht (Gramm): | 815 |
Auflage: | 10 |
---|---|
Erscheinungstermin: | Dezember 2024 |
Sichere und gesunde Arbeitsplätze
Gefährdungsbeurteilung, Dokumentationspflicht, Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, korrekte Bereitstellung von Arbeitsmitteln: Die Pflichten des Arbeitgebers, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, werden immer umfassender.
Alle Gesetze und Verordnungen in einem Band
Die Textsammlung Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung fasst die relevanten, in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen verstreuten Normen in einem Band zusammen. Sie zeigen auf, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen in der betrieblichen und behördlichen Praxis durchzuführen sind.
Umsetzungshilfe durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Zudem stehen in diesem Band die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zur Verfügung. Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Die ASR sind für den Arbeitgeber nicht verpflichtend anzuwenden, sie geben aber Hinweise, wie Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Arbeitsstätten rechtssicher zu planen, einzurichten und zu überwachen sind. Hält der Arbeitgeber diese Regeln ein, kann er davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind.
Schnell das Gesuchte finden
Der Aufbau, das graue Griffregister sowie die Übersichten vor den einzelnen Kapiteln verdeutlichen die rechts- und themensystematische Gliederung der Arbeitsschutzvorschriften. Das Inhaltsverzeichnis zu jeder Vorschrift sowie das ausführliche Stichwortverzeichnis helfen, die einschlägige Norm schnell zu finden.
Sichere und gesunde Arbeitsplätze
Betrieblicher Arbeitsschutz:
ArbeitsschutzG, ArbeitssicherheitsG, Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 und Vorschrift 2
Besondere Schutzgruppen:
VO zur medizinischen Vorsorge, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Heimarbeit, Schwerbehinderte
Sicherheit in Arbeitsstätten:
ArbeitsstättenVO, BaustellenVO, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Raumabmessung, Bewegungsflächen, Fußböden, Fenster, Türen, Tore, Verkehrswege, Betreten von Gefahrenbereichen, Brandschutz, Fluchtwege, Notausgänge, Beleuchtung und Sichtverbindung, Raumtemperatur, Lüftung, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte, Bildschirmarbeit, Barrierefreiheit, Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsmittel, Gerätesicherheit:
BetriebssicherheitsVO, PSA-BenutzungsVO, LastenhandhabungsVO, ProduktsicherheitsG, MedizinprodukteG, Medizin-BetreiberVO
Schutz vor schädlichen Einwirkungen am Arbeitsplatz:
GefahrstoffVO, BiostoffVO, Lärm- u. VibrationsschutzVO, StrahlenschutzG, StrahlenschutzVO, VO elektromagnetische Felder
Unfallversicherung, Gesundheitsförderung:
SGB VII, BerufskrankheitenVO, Präventionsvorschriften im SGB V
Ihre Vorteile im Abonnement
- Sie erhalten die nächste Ausgabe automatisch zugesandt.
- Sie zahlen kein Porto mehr.
- Das Abonnement ist jederzeit kündbar.
Wichtig: Bitte teilen Sie uns Ihren Abonnement-Wunsch in unserem Bestellformular explizit mit oder wenden Sie sich an unseren Kundenservice über unser Kontaktformular oder unter 0941-5684 0.
Änderungen in der Ausgabe 2025
Das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ bringt mit Geltung ab 1. Januar 2025 wichtige Neuerungen, die Unternehmen entlasten sollen:
- Die Listenführung in § 6 Heimarbeitsgesetz wurde vereinfacht; eine Übermittlung ist nun auch elektronisch möglich.
- Unterlagen oder Dokumente, die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bisher schriftlich zu verfassen waren, können nun grundsätzlich auch in Textform angelegt und elektronisch übersandt werden.
- Sowohl im Arbeitszeitgesetz als auch im Jugendarbeitsschutzgesetz wird klargestellt, dass der Arbeitgeber der Aushangpflicht auch nachkommt, wenn er die geforderten Informationen über die im Betrieb oder der Dienststelle übliche Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Intranet) elektronisch zur Verfügung stellt. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Beschäftigten ungehinderten Zugang zu den Informationen haben.
Die Gefahrstoffverordnung wurde umfassend geändert und enthält nun dezidierte Vorgaben für die Arbeit mit Asbest.