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Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen.
Allgemeine Vorschriften
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) (Auszug))
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)
Spezifische Vorschriften
- Mutterschutzverordnungen für Beamtinnen bei Bund und Ländern
Alle Fakten zur Aushangpflicht
Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?
Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.
Ihre Vorteile mit dem Online-Dienst
- Rechtssicher: Durch automatische Aktualisierungen sind Ihre Vorschriften stets auf aktuellem Stand. Sie sparen sich den Aushang und die Aktualisierung am schwarzen Brett.
- Jederzeit verfügbar: standortübergreifend und auch im Homeoffice nutzbar.
- Einfacher Zugang: Sie erhalten einen Zugangslink und können diesen in das interne Netz bzw. Intranet integrieren.
- Bequemes Abo: Einmal bestellen und nie wieder daran denken müssen.
- Nachhaltig: Digitale Lösung ohne Papier und Porto.
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Systemvoraussetzungen
- Internetzugang
- aktueller Internetbrowser (empfohlen: eine in 2024 ausgelieferte Version)
- PDF-Reader
- Textverarbeitungsprogramme