Aushangpflichtige Gesetze 2025 Handel und Gaststätten
Mitarbeiterrechte - Mitarbeiteransprüche
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
Mit Kordel zum Aushängen
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inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten, Einmalige Lieferung
Einband: | kartoniert |
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Umfang: | 272 Seiten |
Format: | 12,5 x 18,7 cm |
ISBN: | 978-3-8029-1497-3 |
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Bestellnummer: | 1497 |
Auflage: | 1 |
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Erscheinungstermin: | Dezember 2024 |
Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
In Deutschland muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen können.
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen.
Allgemeine Vorschriften
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG inkl. Verweis auf § 61b ArbGG)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Hinweisgeberschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)
Spezifische Vorschriften
- Ländervorschriften zu den Verkaufs- und Ladenöffnungszeiten
Alle Fakten zur Aushangpflicht
Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?
>> Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.
Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze
Informationspflicht erfüllen – Bußgelder vermeiden
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Arbeitgeber müssen einige dieser Bestimmungen aushängen oder auslegen. So erfüllen Sie die Fürsorgepflicht und vermeiden Geldbußen sowie etwaige Schadensersatzansprüche der Beschäftigten.
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Änderungen in der Ausgabe 2025
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz brachte in fast allen „aushangpflichtigen Vorschriften“ Neuerungen:
- Die Zeugniserteilung bei Dienstverhältnissen (§ 630 BGB) bzw. für Arbeitszeugnisse (§ 109 GewO) wird für die gesetzliche elektronische Form geöffnet.
- Im Nachweisgesetz wird im Hinblick auf die Erbringung des Nachweises der wesentlichen Vertragsbedingungen ein Nachweisersatz auch durch in elektronischer Form (§ 126a BGB) geschlossene Arbeits- und Änderungsverträge ermöglicht.
- Ein automatisierter Datenabruf bei den Standesämtern soll den Nachweis von Geburten bei der Beantragung von Elterngeld vereinfachen.
- Die Listenführung in § 6 Heimarbeitsgesetz wurde vereinfacht; eine Übermittlung ist nun auch elektronisch möglich.
- Unterlagen oder Dokumente, die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bisher schriftlich zu verfassen waren, können nun grundsätzlich auch in Textform angelegt und elektronisch übersandt werden.
- Sowohl im Arbeitszeitgesetz als auch im Jugendarbeitsschutzgesetz wird klargestellt, dass der Arbeitgeber der Aushangpflicht auch nachkommt, wenn er die geforderten Informationen über die im Betrieb oder der Dienststelle übliche Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Intranet) elektronisch zur Verfügung stellt. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Beschäftigten ungehinderten Zugang zu den Informationen haben.