Rechte von Care Leaver*innen
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ISBN: | 978-3-8029-5933-2 |
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Bestellnummer: | 95880600 |
Auflage: | 1 |
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Erscheinungstermin: | Juni 2024 |
Größe in KB: | 6930 (zzgl. Wasserzeichen) |
Kopierschutz: | Wasserzeichen |
Verfügbare Leistungen auf Betreuung, Begleitung und finanzielle Unterstützung im deutschen Sozialleistungssystem
Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes haben sich gesetzliche Regelungen für den Leaving Care-Prozess prinzipiell verbessert. Ziel war es, mit der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts Übergänge von jungen Menschen aus stationären Erziehungshilfen ins Erwachsenenleben besser auszugestalten und junge Menschen dafür mit eindeutigen Rechtsansprüchen auszustatten.
In diesem Band werden die Rechtsansprüche von Care Leaver*innen unter Nennung der einschlägigen gesetzlichen Normen zusammengetragen. Es ist ein Überblick für junge Menschen über Leistungen, die sie in Anspruch nehmen können, auch über die entsprechenden Stellen, bei denen sie beantragt werden können, sowie Hinweisen zur Einforderung von Rechten, wenn diese nicht umgesetzt werden. Es ist aber ebenso eine Arbeitshilfe für Fachkräfte in der Beratungsarbeit sowie der Begleitung von jungen Menschen im Übergang aus stationären Erziehungshilfen.
Über die IGFH
Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) ist die deutsche Sektion der Fédération Internationale des Communautés Educatives (FICE). Als Fachorganisation der erzieherischen Hilfen ist sie insbesondere für Kinder und Jugendliche tätig, die außerhalb der Herkunftsfamilie leben und aufwachsen. Sie vertritt nur in diesem Rahmen die Interessen von pädagogischen Fachkräften und von Institutionen.
Die IGfH verpflichtet sich zu intensiver und kritischer Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung und den Erfahrungen der Praxis, die Aussagen machen über notwendige Gestaltung der Lebensräume junger Menschen und derzeit dagegen bestehende Hindernisse in den Einrichtungen der öffentlichen Erziehung.
Mehr zu Publikationen und Projekten der IGfH finden Sie unter www.igfh.de.
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Benjamin Raabe ist Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in Berlin. Er ist u. a. auf das Kinder- und Jugendhilferecht spezialisiert sowie im Vorstand der Jugendhilfeträger Aktion 70 und Jakus e.V. ehrenamtlich tätig. Für den Fachverband betreutes Jugendwohnen hat Benjamin Raabe eine Jugendrechtsberatungsstelle mit aufgebaut und sich sehr für das Ombudswesen in der Kinder- und Jugendhilfe engagiert. Im Jahr 2002 wurde der Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe von ihm mit ins Leben gerufen.
Dr. Severine Thomas ist Diplom-Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin und Sozialwirtin, wissenschaftliche Mitarbeiterin in Forschung und Lehre am Institut für Sozial- und Organisationspädagogik. Seit 2012 hat sie den Forschungsschwerpunkt „Care Leaver“ mit aufgebaut und zahlreiche Publikationen zu dem Thema veröffentlicht u. a. mit Britta Sievers die Broschü re „Durchblick“. Sie arbeitet in unterschiedlichen nationalen, internationalen und lokalen Projekten zu Übergängen junger Menschen aus stationären Erziehungshilfen ins Erwachsenenleben.