Kommentar zum Bundesmeldegesetz
Praxisgrundlagen für Verwaltung und Behörden
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Einband: | gebunden |
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Umfang: | 472 Seiten |
Format: | 13,5 x 21,0 cm |
ISBN: | 978-3-8029-1836-0 |
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Bestellnummer: | 1836 |
Gewicht (Gramm): | 620 |
Auflage: | 1 |
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Erscheinungstermin: | November 2022 |
Rechtssichere Fallbearbeitung
Die praxisgerechte Kommentierung des Bundesmeldegesetzes unter Berücksichtigung der maßgebenden Rechtsprechung sowie die für das behördliche Verfahren wichtige Verwaltungsvorschrift (BMGVwV) bieten schnellen Zugriff auf die aktuellen rechtlichen Grundlagen.
In dem Kommentar zum Bundesmeldegesetz werden die in diesem Rechtsgebiet immer wichtiger werdenden Fragen der Digitalisierung des Meldewesens und die damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Probleme ebenso behandelt wie typische Fragestellungen der An- und Abmeldung sowie der allgemeinen und besonderen Meldepflichten.
Aktuell:
- Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) brachte zum 1. Mai 2022 zahlreiche Neuerungen in Bezug auf die Digitalisierung im Meldewesen.
- Ebenfalls eingearbeitet sind die – größtenteils am 1. November 2022 in Kraft tretenden – Änderungen durch das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte“. Es enthält Korrekturen, die sich durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ ergeben haben.
- Berücksichtigt ist zudem die neue Verwaltungsvorschrift (BMGVwV), die am 8. Juli 2022 den Bundesrat passiert hat.
Praxisbezogen:
- Praxisgerechte Kommentierung mit aktueller Rechtsprechung
- Übersichtliche Darstellung der Erläuterungen mit Inhaltsverzeichnis bei jedem kommentierten Paragrafen sowie Zwischenüberschriften zum schnellen Nachschlagen
Bestens geeignet für Sachbearbeiter/innen in den Einwohnermeldeämtern bzw. Meldebehörden, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Verwaltungsgerichte, Ausbildungsstätten für den Verwaltungsdienst, Jurist/innen bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.