Einst wollten sie eine Söldnertruppe aus Bundeswehr-Angehörigen aufbauen, dazu Kontakte zu saudi-arabischen Verantwortungsträgern knüpfen und in den jemenitischen Bürgerkrieg eingreifen: Gegen zwei Deutsche hat jetzt die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben.
Es war so etwa Anfang 2021, als die beiden den Entschluss fassten, eine bis zu 150 illegale Kämpfer umfassende Söldnertruppe zu bilden. Das Ziel: völkerrechtswidrig in der Republik Jemen mitzukämpfen.
Terroristische Vereinigung
So wollten die beiden Angeklagten „Teile der von Huthi Rebellen kontrollierten Gebiete“ erobern und militärisch sichern, heißt es in einer Pressemitteilung der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (GBA). Zivile Opfer, kriegerische Auseinandersetzungen und Tötungs-Delikte: All dies hätten die beiden wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung Angeklagten in Kauf genommen.
Botschaften einer Wahrsagerin?
Das Kuriose daran ist, dass sich die Pläne der beiden Verschwörer scheinbar auf die Aussagen und Botschaften einer Wahrsagerin gestützt hatten. Sie verstanden dies wohl als verbindliche Anleitung für die beabsichtigten terroristischen Handlungen. Und dies ging einher mit finanziellen Zielen, wollten die beiden Deutschen doch ein privates militärisches Unternehmen für weltweite Einsätze mittelfristig gründen.
Bundeswehr-Soldaten anvisiert
Geplant war, dass alle Mitglieder monatlich „bis zu 40.000 Euro“ Lohn erhalten sollten, teilt die Bundesanwaltschaft mit. Dazu hätten die zwei Angeklagten versucht, Bundeswehr-Soldaten zu rekrutieren. Erfolgreich waren die beiden damit nicht – am 20. Oktober 2021 erließ ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof Haftbefehl. So wurde sie dann noch rechtzeitig festgenommen.
Gemäß u.a. § 129a Abs. 1 Nr. 1 des StGB stehen die zwei Deutschen nun hinreichend im Verdacht, „als Rädelsführer versucht zu haben, eine terroristische Vereinigung zu gründen“. Die von ihnen kontaktierten staatlichen Stellen Saudi-Arabiens ließen sich indessen nie darauf ein und ignorierten die beiden jetzt unter Terrorismus-Verdacht stehenden Deutschen, die nun seit gut fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzen.
Quelle: ots/Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof