Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird in Berlin wieder die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrer eingeführt.
Vor etwa 20 Jahren hat Berlin entschieden, die Verbeamtung von Lehrern zu stoppen. Die Hauptstadt hat nun festgestellt, dass es durchaus ein Standortnachteil ist, wenn alle Bundesländer außer Berlin Lehrkräfte verbeamten. Laut Medienberichten wandern jährlich 700 Lehrerinnen und Lehrer in andere Länder ab.
Daher wird nun in Berlin ab dem Schuljahr 2022/2023 wieder die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrer eingeführt.
35 neue Verwaltungsstellen
Das Projekt umfasst bis zu 16.000 Lehrkräfte und benötigt zusätzliche personelle Kapazitäten. Für die Umstellung der Rechtsverhältnisse von der Antragstellung, der individuellen Beratung, der Prüfung der Laufbahnbefähigung, der persönlichen Eignung bis hin zur Urkundenausfertigung werden ab der Jahresmitte 2022 aufwachsend bis 2023 insgesamt 35 Vollzeitstellen befristet bis voraussichtlich Ende 2026 in der Personalstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie benötigt.
Senatsbeschluss für kommendes Schuljahr
Die Verbeamtung von Lehrkräften wurde vom Berliner Senat beschlossen, so dass ab Schuljahresbeginn 2022/2023 Neueinstellungen und Übernahmen tarifbeschäftigter Lehrkräfte aus anderen Bundesländern bereits auf Grundlage der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen in ein Beamtenverhältnis erfolgen.
Neue Lehrkräfte werden direkt Beamte – Verbeamtung auch für Tarifbeschäftigte
Um den Doppelaufwand der Verwaltung – erst Einstellung als Tarifbeschäftigte, dann Verbeamtung – zu vermeiden werden Neueinzustellenden bereits ab dem nächsten Schuljahr verbeamtet. Die tariflich beschäftigten Bestandslehrkräfte erhalten noch im Frühjahr ein Schreiben, das ihnen konkret die Verbeamtung in Aussicht stellt. Die Umsetzung der Verbeamtungen dieser Bestandslehrkräfte erfolgt dann sukzessive.
Funktionsstelleninhaber müssen Voraussetzungen erfüllen
Die Möglichkeit der Verbeamtung wird temporär allen Lehrkräften im Berliner Schuldienst eröffnet, die die Voraussetzungen nach Alter, Laufbahn und gesundheitlicher Eignung erfüllen. Für Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Verbeamtung möglichst in dem nach der Bildungslaufbahnverordnung ausgewiesenen Statusamt entsprechend in der bisherigen Eingruppierung erfolgen kann. Die erforderlichen rechtlichen Anpassungen zur temporären Anhebung der Altersgrenze werden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen in Form eines Artikelgesetzes vorgelegt und sollen möglichst Ende 2022 oder Anfang 2023 in Kraft treten.
Diejenigen, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, wird ein Nachteilsausgleich als Lösungsmodell geprüft, das sich in den tarifrechtlichen Rahmen der Tarifgemeinschaft der Länder einfügt.
Geplant: Anhebung der Altersgrenzen
Das Angebot der Verbeamtung gilt für neue Lehrkräfte aber auch für solche die bereits im Dienst sind – sofern sie die Altersgrenze von derzeit 45 Jahren noch nicht erreicht haben. In Vorbereitung ist ein Papier, die Altersgrenze für die Verbeamtung der Bestandslehrkräfte temporär anzuheben und dies durch die Einrichtung eines Pensionsfonds zu begleiten.