Der Bundesrat hat am 29. September 2023 in seiner Plenarsitzung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, der die Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten beschleunigen soll.
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr müssen sich klar zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, da sie sich aktiv für den Staat und seine Verfassung einsetzen. Die Loyalität zur Verfassung sei, so die Begründung zum Gesetzesentwurf, daher eine grundlegende Voraussetzung für das Dienstverhältnis zum Staat. Umgang mit Extremismus Soldatinnen und Soldaten, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen oder unterstützen, haben demnach in der Bundeswehr nichts zu suchen. Extremistische Verhaltensweisen bedrohen nicht nur die Disziplin und Ordnung in den Streitkräften, sondern schaden auch dem Ansehen und dem öffentlichen Vertrauen der Bundeswehr. Soldatinnen und Soldaten, die gegen die Verfassung sind, müssen daher schnellstmöglich aus der Bundeswehr entlassen werden.
Schnelle Entlassung aus dem Dienst
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Entlassung von Personen, die gegen die Verfassung sind, aus dem Dienstverhältnis der Bundeswehr beschleunigt wird. Das gilt auch für Soldatinnen und Soldaten, die Reservistendienst oder freiwilligen Wehrdienst absolvieren. Konkret erfolgt die Entscheidung über die Entlassung in einem Verwaltungsverfahren. Um die Rechte der Soldatin oder des Soldaten zu wahren, soll ein zweistufiges Anhörungsverfahren eingeführt werden.
Tatbestand Verfassungsfeindlichkeit
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines neuen Entlassungstatbestandes, der sich auf schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen bezieht. Wenn Soldatinnen und Soldaten aufgrund dieses Tatbestandes entlassen werden, endet das Dienstverhältnis sofort. Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit verlieren außerdem ihren Dienstgrad und in der Regel auch die Ansprüche und Versorgungsleistungen, die ihnen nach dem Ende des Wehrdienstverhältnisses zustehen.
Bundestag ist an der Reihe
Der Bundestag wird nun über den Gesetzentwurf diskutieren. Spätestens drei Wochen nach seiner Verabschiedung wird der Gesetzesbeschluss auf die Tagesordnung des Bundesrates gesetzt.
Quelle: Bundesrat.de