Eine Frage auf die die rund 180.000 Soldatinnen und Soldaten vermutlich ein recht unterschiedliches Feedback geben würden. Ein Kommentar von Stefan Geßner, ehemaliger Offizier der Bundeswehr und Geschäftsführer der DZE GmbH.
Es gilt als einer der zentralen Eckpfeiler der „Agenda Attraktivität“ - der Attraktivitätsoffensive der Bundeswehr. Mit dem neuen Gesetz wurde jetzt ein Katalog mit insgesamt 25 Maßnahmen umgesetzt, die unter anderem die Arbeitsbedingungen und die Dienstgestaltung in den Streitkräften verbessern sollen. Immerhin will die Bundeswehr in Zukunft zu einem der attraktivsten Arbeitgeber in Deutschland werden.
Dennoch wurde das Attraktivitätsgesetz immer wieder heiß diskutiert. So stößt die ab 2016 geplante Einführung der 41-Stunden-Woche sowie der Etablierung von flexibleren Arbeitszeitmodellen durchaus auf Skepsis in der Truppe. Zwar soll die Dienstbelastung sinken, doch lassen sich die neuen Arbeitszeiten in der Praxis nicht immer problemlos umsetzen. Auch die automatische Anwendung der „neuen" Ansprüche auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei einer Verlängerung der Dienstzeit von Zeitsoldaten, die vor dem 26. Juli 2012 zum Soldat auf Zeit (SaZ) ernannt wurden, löst bei vielen Betroffenen keine Begeisterungsstürme aus.
Wegfall der Hinzuverdienstgrenze
Eine wirklich gute Nachricht für alle ausscheidenden SaZ stellt jedoch der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbseinkommen nach dem Dienstzeitende (DZE) dar. Denn bisher wurden die Übergangsgebührnisse von Zeitsoldaten gekürzt, wenn sie noch ein zusätzliches Einkommen bezogen und dabei eine bestimmte Grenze überschritten haben. Dank dem BwAttraktStG wurde diese Regelung ersatzlos gestrichen, sodass SaZ nach der Dienstzeit neben den Übergangsgebührnissen nun auch noch beliebig viel Lohn beziehen können. Das ist eine echte Erleichterung, die ab dem 1. Juni 2015 zu einem wirklichen "Plus" in der Geldbörse führt. Allerdings darf das zusätzliche Einkommen nicht im Zusammenhang mit einer geförderten Bildungsmaßnahme stehen. Denn in diesem Fall kommt es nach wie vor zu Minderungen.
Verbesserte Nachversicherung für SaZ
Mit dem Gesetz wird zudem die Beitragsbemessungsgrundlage der Rentennachversicherung um 20 Prozent erhöht, was zu einer höheren Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse seitens der Bundeswehr führt. Schließlich erfolgt für jeden SaZ bei der Entlassung eine rückwirkende Nachversicherung in der Deutschen Rentenversicherung. Mit dem neuen Gesetz werden die späteren Rentenansprüche im Alter spürbar gesteigert. Jedoch profitieren hiervon nur SaZ, die ab dem 1. Januar 2016 aus der Bundeswehr ausscheiden. Ehemalige SaZ sowie Soldaten mit DZE vor dem Stichtag sind leider nicht betroffen.
Fazit des Attraktivitätsgesetzes
Insgesamt ist das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz ein großer Schritt in die richtige Richtung. Es gibt zahlreiche Neuerungen, die insbesondere die finanzielle Situation von (ehemaligen) Zeit- und Berufssoldaten eindeutig verbessern. Also ein wichtiger Punkt, der sich mit Sicherheit positiv auf die Motivation und Arbeitszufriedenheit auswirkt. Trotzdem wäre eine rückwirkende Regelung zur Verbesserung der Rentennachversicherung auch von bereits entlassenen Zeitsoldaten wünschenswert gewesen. Ob die Soldatinnen und Soldaten durch das neue Gesetz grundlegend besser auf die eingangs gestellte Frage antworten würden, bleibt vorerst abzuwarten. Ich für meinen Teil gehe trotz der erwähnten Schwächen aber stark davon aus. Nur bin ich nicht mehr ganz repräsentativ - denn mein eigenes Dienstzeitende liegt bereits hinter mir. (sg)
Über den Autor: Stefan Geßner ist ehemaliger Offizier der Bundeswehr und Geschäftsführer der DZE GmbH. Über die Karriereplattform für Zeitsoldaten www.dienstzeitende.de können (ehemalige) Soldaten auf Zeit sowohl Jobs nach der Bundeswehr als auch passende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten finden.