Reichsbürgern kann die Waffenbesitzerlaubnis entzogen werden.
Einem Inhaber von Waffenbesitzkarten, der sich in Schreiben an Behörden als sogenannter "Reichsbürger" zu erkennen gibt und die Geltung der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und damit auch die des Waffengesetzes in Abrede stellt, fehlt regelmäßig die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, so das OVG Lüneburg (11 ME 181/17).