In der Stadt Leipzig ist am 05.11.2018 die erste Waffenverbotszone in Sachsen eingerichtet worden. Danach gilt nunmehr in einem rund siebzig Fußballfelder großen Areal um die Leipziger Eisenbahnstraße ein Verbot von Schusswaffen, Messern, Reizstoffsprühgeräten und anderen gefährlichen Gegenständen. Zu letzteren gehören auch Elektroschockgeräte und Baseballschläger.
Faktischer Hintergrund
In der Eisenbahnstraße registriert die Leipziger Polizei jährlich rund 600 Straftaten, zu denen auch zahlreiche Tötungs- und Körperverletzungsdelikte gehören. Dutzende Angriffe werden mit Messern verübt. Die nun eingeführte Waffenverbotszone soll die allgemeine Sicherheit im Viertel erhöhen.
Bußgeldbewehrung
Verstöße gegen das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen innerhalb des relevanten Gebiets können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Waffenverbotszone ist eine Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Sie wurde am 19.10.2018 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.