Waffenrecht im Koalitionsvertrag: Mehr Kooperation mit Verbänden?

Am 24. November 2021 wurde der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition vorgestellt. Ein Abschnitt darin widmet sich auch dem Waffenrecht.

So planen die Parteien, die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre zu evaluieren bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver auszugestalten.

Die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie der Informationsfluss zwischen den Behörden soll ebenfalls verbessert werden.

Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist (z.B. Schreckschusspistolen) , soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.

 

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