Jagdpächter dürfen keine Wolfshinweisschilder im Naturschutzgebiet aufstellen

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Jagdpächter keine Hinweisschilder zu Wölfen in Naturschutzgebieten aufstellen dürfen. Diese Aufgabe liegt ausschließlich bei den zuständigen Behörden.

Gerichtsbeschluss zum Aufstellen von Schildern

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied (Beschluss vom 15.8.2024, Az: 1 B 10738/24.OVG), dass Jagdpächter nicht befugt sind, eigenständig Hinweisschilder zu Wölfen in Naturschutzgebieten anzubringen. Das Gericht argumentierte, dass solche Maßnahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausschließlich den zuständigen Behörden vorbehalten sind. Das Aufstellen von Schildern ohne behördliche Genehmigung könne zu Verwirrung und einer möglichen Fehlinformation der Öffentlichkeit führen.

Verantwortung der Behörden

In der Urteilsbegründung wurde betont, dass die Verantwortung für die Information der Bevölkerung über mögliche Wolfsvorkommen und entsprechende Verhaltensregeln bei den staatlichen Stellen liegt. Die Jagdpächter hatten versucht, durch das Aufstellen von Schildern auf die Anwesenheit von Wölfen hinzuweisen, was jedoch ohne Genehmigung als unzulässig eingestuft wurde. Die Entscheidung unterstreicht, dass das Handeln in solchen Angelegenheiten gut koordiniert und abgestimmt erfolgen muss.

Rechtliche Konsequenzen für Jagdpächter

Das Gericht machte deutlich, dass das eigenmächtige Aufstellen von Schildern rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Diese Entscheidung soll sicherstellen, dass Naturschutzgebiete korrekt verwaltet werden und die Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, zuverlässig und behördlich geprüft sind.

Quelle: Pressemitteilung des OVG-Rheinland-Pfalz

 

 

 


((https://ovg.justiz.rlp.de//presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/keine-wolfshinweisschilder-durch-jagdpaechter-im-naturschutzgebiet)