Der Fall klingt kurios ist aber wahr: Der Hund eines Jägers soll einen Schuss ausgelöst und damit sein Herrchen am Arm verletzt haben. Das Landratsamt Pfaffenhofen entzieht ihm daraufhin die Waffenbesitzkarte, da der Jäger als waffenrechtlich unzuverlässig gilt. Der Hund war alleine Schuld, sagt dagegen der Jäger und zieht vor Gericht.
Der sich anschließende Rechtsstreit ist nun entschieden. Das Münchener Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Waffenbehörde. Durch den Transport der geladenen Waffe im Auto, wo auch der Hund saß, hat sich der Jäger als nicht zuverlässig erwiesen.
Das Gericht führte dazu aus: „Der Transport eines geladenen Gewehrs im Kraftfahrzeug birgt stets eine erhöhte Gefahr für den Waffenbesitzer und für Dritte in sich, was insbesondere für Pirschfahrten gilt. Solche Fahrten führen häufig durch unwegsames Gelände, was ebenso wie die Mitnahme eines Jagdhundes die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich ein Schuss unbeabsichtigt löst.“
Ob nun der Hund für das Auslösen des Schusses verantwortlich war, wie der Jäger argumentierte spielt also keine Rolle. Der Jäger hätte die Waffe nicht geladen transportieren dürfen.
Die Entscheidung im Volltext finden Sie in unserem Großkommentar Aktuelles Waffenrecht.