Das deutsche Waffenrecht heute und morgen

Die aktuelle Rechtslage zum Waffengesetz im Überblick und ein Ausblick auf die Änderungen des Waffengesetzes 2020

Änderungen des Waffenrechts bisher

Im Zuge der Novelle aus dem Jahr 2017 wurden die Vorschriften für die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition grundlegend überarbeitet. Die für die Lagerung zugelassenen Waffenschränke der Sicherheitsstufe A beziehungsweise B sind seitdem nur noch in Ausnahmefällen für die Lagerung von Lang- oder Kurzwaffen zugelassen. Für die sichere Aufbewahrung wurden je nach Anzahl und Art der zu lagernden Schusswaffen Waffenschränke nach DIN /EN 1143-1 in verschiedenen Gewichtsklassen und Widerstandsgraden vorgeschrieben. Wer aber bis zum Stichtag im Besitz eines nach alter Gesetzeslage zugelassenen Waffenschrankes war und dies bei der Behörde angezeigt hat, konnte aufatmen – für ihn änderte sich nichts.

Daneben gab es eine Neuregelung zu den wesentlichen Bestandteilen einer Schusswaffe. Diese Bauteile wurden vor der Novelle 2017 gesondert zu den aufbewahrten Schusswaffen hinzugerechnet. Seit 2017 können diese Baugruppen ohne Begrenzung im Waffenschrank eingelagert werden, so lange alle zusammen nicht zu einer funktionsfähigen Schusswaffe zusammengesetzt werden können. Diese Neuregelung war vor allem für Besitzer von Wechselsystemen ein großer Vorteil.

Für erlaubnisfreie Waffen galt hingegen auch weiterhin eine Vorschrift zur sicheren Lagerung. Seit dem 6. Juli 2017 müssen auch Softair-, Luftgewehre und Paintballmarkierer in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.

Amnestie für illegalen Waffenbesitz bis 2018

Erneuert wurde außerdem die Amnestie für illegalen Waffenbesitz. Bereits in den Jahren 2002 und 2009 gab es von Seiten der Bundesregierung eine Amnestie für Besitzer illegaler Waffen. Jedoch war es in diesen beiden Fällen möglich, die Waffen an eine Person mit entsprechender Berechtigung weiterzugeben. Dies wurde mit der Gesetzesänderung 2017 anders geregelt. Zwar konnte man eine illegal erworbene oder in Besitz befindliche Waffe bis zum 1. Juli 2018 bei der Polizei oder der zuständigen Behörde straffrei abgeben, die Weitergabe an eine Person mit entsprechender Berechtigung wurde 2017 jedoch ausgeschlossen.

Kurzfristige Lagerung von Langwaffen

Hier war die Rechtspraxis nicht immer einheitlich, beispielweise beim Besuch von auswärtigen Veranstaltungen und einer damit verbundenen Übernachtung im Hotel. Kenner der Materie haben schon immer das Entfernen des Verschlusses empfohlen (vgl. Lehmann / v. Grotthus § 5 WaffG Rn. 60, § 12 WaffG 127). Das hat der Gesetzgeber mit der Novelle 2017 klarstellend aufgegriffen. Mit der Änderung wurde es möglich, die Waffe kurzfristig im Hotelzimmer zu lagern, falls man ein wesentliches Teil der Waffe entfernt und dieses dann mitführt.

Überblick über die Änderungen 2019

Im Jahr 2019 wurden durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU im Waffengesetz nur redaktionelle Anpassungen vorgenommen und Begriffsbestimmungen und Verweisungen aktualisiert.

Änderungen des Waffenrechts 2020

Mit Datum vom 17. Februar 2020 wurde im Bundesgesetzblatt das Dritte Gesetze zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften veröffentlicht (3. WaffRÄndG), womit die Bundesregierung die sogenannte Feuerwaffen-Richtlinie der EU umsetzt und in das deutsche Waffenrecht einfließen lässt. Mit dieser Richtlinie verfolgt die EU hauptsächlich drei Ziele: die Erschwerung des Zugangs zu scharfen Schusswaffen, die Möglichkeit der behördlichen Rückverfolgung sämtlicher Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sowie die Erschwerung des Erwerbs von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge.

Auswirkungen auf das Waffengesetz

Die Umsetzung der Richtlinie bedeutet für das deutsche Waffenrecht, dass nun auch Waffenhersteller und Waffenhändler verpflichtet werden, ihren Umgang mit Waffen und deren wesentlichen Teilen den Waffenbehörden elektronisch anzuzeigen. Um den vollständigen Lebensweg von Waffen und ihren wesentlichen Teilen nachvollziehen zu können, wird das Nationale Waffenregister ausgebaut. Außerdem wird eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt, sogenannte Salutwaffen werden zu erlaubnispflichtigen oder verbotenen Waffen. Bestimmte große Wechselmagazine und Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen werden zu verbotenen Gegenständen.

Die Änderung von vier Paragrafen (§§ 5, 13, 40 und 42 WaffG) trat bereits am 20. Februar 2020 in Kraft, die weiteren Änderungen folgen am 1. September 2020.

 

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