In den letzten Jahren hat die Zahl der Geldautomatensprengungen erheblich zugenommen. Diese Verbrechen werden rücksichtslos verübt, ohne dabei auf das Leben und die Gesundheit Unbeteiligter und Einsatzkräfte zu achten.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Jagdpächter keine Hinweisschilder zu Wölfen in Naturschutzgebieten aufstellen dürfen. Diese Aufgabe liegt ausschließlich bei den zuständigen Behörden.