Ab 1. Januar 2015 übernimmt die Bundeswehrverwaltung die Versorgung von Soldatinnen und Soldaten, die während ihres Wehrdienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben bzw. die Versorgung von diesen gleichgestellten Zivilpersonen sowie von den Hinterbliebenen dieses Personenkreises.
Bislang ist die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern aufgeteilt: Für die Versorgung während des Wehrdienstverhältnisses sind Behörden der Bundeswehrverwaltung zuständig. Nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses wird die Versorgung von den zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden der Länder (Versorgungsverwaltung) wahrgenommen.
Aufgrund des „Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund“ vom 15. Juli 2013 erfolgt zum Jahreswechsel eine Aufgabenkonzentration bei der Bundeswehrverwaltung. Die Übertragung erfolgt dabei schrittweise:
- Zum 1. Januar 2015 wird die Zuständigkeit für die Renten- und Heilbehandlungsleistungen auf die Bundeswehrverwaltung übertragen.
- Ab 1. Januar 2016 übernimmt die Bundeswehrverwaltung auch den Bereich der Kriegsopferfürsorge.
Die Versorgungsleistungen werden künftig zentral beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr – Abteilung Beschädigtenversorgung – in Düsseldorf bearbeitet.