Der Mindestlohn soll zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro pro Stunde steigen. Die Mini- und Midijob-Grenzen werden angepasst.
Bis zu 450 Euro können Minijobber derzeit im Monat verdienen. Ab 1. Oktober 2022 erhöht sich die Verdienstobergrenze auf 520 Euro. Parallel dazu steigt auch die Midijob-Grenze, nämlich von 1.300 Euro auf 1.600 Euro pro Monat.
Arbeitszeit von mindestens zehn Stunden pro Woche
Grund dafür ist die Erhöhung des Mindestlohns von aktuell 9,82 Euro auf zwölf Euro pro Stunde. Um die Verdienstobergrenze nicht zu überschreiten, dürfen Minijobber derzeit maximal 45,8 Stunden pro Monat arbeiten.
Nach Erhöhung des Mindestlohns würde sich die Arbeitszeit pro Monat auf 37,5 Stunden reduzieren. Die neue Verdienstgrenze von 520 Euro ermöglichen eine Arbeitszeit von 43,3 Stunden pro Monat – und damit mindestens zehn Stunden pro Woche.
Kritik an der Erhöhung der Verdienstgrenze
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürchtet, dass hunderttausende regulär Angestellte durch die Erhöhung der Verdienstgrenze zu Minijobbern werden und damit keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.
Da Minijobber frei entscheiden können, ob sie Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchten, kann sich die geringfügige Beschäftigung außerdem negativ auf die Rente auswirken.