Aktuell arbeitet die Bundesregierung in Abstimmung mit dem BundeswehrVerband an einem neuem Gesetz zur finanziellen Verbesserung für Angehörige der Bundeswehr. Unter dem sperrigen Titel „Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsBerStG) verbirgt sich dabei ein Bündel an Maßnahmen.
Finanzielle Verbesserungen
Viele der Maßnahmen wirken sich finanziell aus. So soll die Einsatzversorgung für einsatzgleiche Verpflichtungen angeglichen werden. Angedacht ist auch die Möglichkeit der Kostenerstattung für Angehörige bei stationären Aufenthalten Einsatzgeschädigter. Große Auswirkungen hat sicher auch geplante Ernennung von Unteroffizieren zu Berufssoldaten.
Knackpunkt Arbeitszeit
Kritik übt der Deutsche BundeswehrVerband an der sich abzeichnenden Aufweichung Regelungen zur Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten. Planungen, dass das BMVg 41-Stunden-Woche aussetzen kann oder sie vom Gesetz in eine Verordnung verschieben will, lassen hier jedenfalls aufhorchen.
Verkündung zieht sich
Ursprünglich war mit einer Verkündung Anfang 2019 gerechnet worden. Doch hinter den Kulissen gibt es noch einige Streitthemen aus dem Weg zu räumen, etwa zu Änderungen im Soldatenbeteiligungsgesetz, weswegen sich der Termin bereits auf Mitte 2019 verschoben hat.