Ab sofort informieren wir Sie regelmäßig zu allen Neuerungen und Entwicklungen im Pflegerecht, insbesondere zum heiß diskutierten Thema Pflegestärkungsgesetz II. Schauen Sie doch mal rein!
Schon wieder ein Blog? Wir meinen ja. Verbesserte Präventions- und Gesundheitsvorsorgemaßnahmen, Neuerungen bei der Krankenhausversorgung, Ausweitung der Hospiz- und Palliativversorgung und der Perspektivwechsel bei der Betrachtung des Pflegedürftigkeitsbegriffs: Bundesgesundheitsminister Gröhe hat unter Mitwirkung des Patientenbeauftragten Laumann das Gesundheits- und Pflegesystem ziemlich umgekrempelt und Projekte, die über Jahre diskutiert wurden zum Abschluss gebracht. Zwar sind diese Vorhaben nun in Gesetzesform gegossen, vieles bei der Umsetzung ist aber noch offen bzw. muss nun sukzessive „nachgearbeitet“ werden. Viele Empfehlungen und Richtlinien zur Ausgestaltung des neuen Rechts sind noch in Vorbereitung und werden erst im Laufe der nächsten Jahre in Kraft treten.
Gleichzeitig wird die Pflegewissenschaft „erwachsen“. Endlich wurden pflegefachliche und pflegewissenschaftliche Expertisen ernst genommen und in die gesetzlichen Vorlagen übernommen. Auch mit dem geplanten Pflegeberufegesetz hält die Pflegewissenschaft verstärkt Einzug in den Arbeitsalltag der Pflegenden. Alle diese Neuerungen müssen „verrechtlicht“ und in Gesetzes-, Verordnungs- oder Richtlinienform gegossen werden.
Diese Neuerungen zu verstehen und umzusetzen ist nicht einfach. Wir möchten mit dem Blog FOKUS Pflegerecht dazu beitragen, dass Sie eine Anlaufstelle haben, die Sie verläßlich über die Neuerungen informiert und Rechtsthemen (hoffentlich) verständlich aufbereitet. Hier geht's zum Blog!