Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate – bis einschließlich zum 31. Mai 2022 – verlängert.
Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann damit weiterhin telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden.
Der Arzt muss sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Zudem kann eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden – ebenfalls telefonisch.