Die Tarifpartner der Länder haben sich im Tarifabschluss auf Verbesserungen bei der Übernahme von Nachwuchskräften, im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes und im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau verständigt.
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Weitere Ergebnisse des Einigungspapiers
Am 9. Dezember 2023 verständigten sich die Tarifvertragsparteien dbb, ver.di und TdL neben dem finanziellen Paket auf weitere Maßnahmen, um so Personal gewinnen und halten zu können.
Davon sollen Berufsgruppen im Straßenbetriebsdienst/Straßenbau, Pflege- und Gesundheitsbereich sowie im Sozial- und Erziehungsdienst profitieren. Die Übernahmeregelung der Auszubildenden und Studierenden wird neu gestaltet.
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Zum 1. Oktober 2024 werden die besonderen Stufenlaufzeiten wegfallen. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Heimzulage je nach Einsatzbereich auf 50, 65 bzw. 100 Euro angehoben und die Tabellenwerte der Entgeltgruppe S 9 neu festgelegt. Diese angehobenen Tabellenwerte werden zum 1. November 2024 und zum 1. Februar 2025 im Rahmen der vereinbarten Entgeltsteigerungen nochmals erhöht.
In den Stadtstaaten (Berlin, Hamburg, Bremen) wird für einige Beschäftigtengruppen eine monatliche Zulage eingeführt; ab 1. Januar 2024 beträgt sie etwa für Kitabeschäftigte 130 Euro, für Beschäftigte in der Sozialen Arbeit 180 Euro.
Übernahme von Nachwuchskräften
Die Regelung zur Übernahme in den Auszubildendentarifverträgen (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit) und dem Studierendentarifvertrag TVdS-L wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 bis 31. Oktober 2025 neu gefasst werden.
Auszubildende/Studierende, die ihre Abschlussprüfung mindestens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ abschließen, werden bei dienstlichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
Bei anderweitiger erfolgreicher Abschlussprüfung erfolgt eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis mit der Dauer von zwölf Monaten. Nach Bewährung innerhalb dieses Jahres erfolgt dann ebenso eine Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
In beiden Fällen dürfen personen-, verhaltens- oder betrieblich bedingte Gründe nicht entgegenstehen.
Straßenbetriebsdienst und -bau
Bei stufengleicher Höhergruppierung erhalten die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienstes und -baus im Kern ein Entgelt um eine höhere Entgeltgruppe. Hierzu wird der diesbezügliche Abschnitt in der Entgeltordnung neu gefasst werden und eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9a wird für weitere Berufsgruppen (Bauaufseher, Kolonnenführer, Streckenwarte) ermöglicht.
Fahrradleasing
Das Einigungspapier sieht vor, dass es ab 1. Januar 2024 Tarifbeschäftigten ermöglicht werden soll, künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrads zu verwenden. Voraussetzung hierfür ist, dass das jeweilige Land auch seinen Beamtinnen und Beamten diese Möglichkeit der Entgeltumwandlung anbietet. Bietet der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing einer/einem Beschäftigten an, muss er sie allen Beschäftigten anbieten.
Weitere Eckpunkte
Pflegekräfte im Justiz- und Maßregelvollzug erhalten ab 1. Januar 2024 die Universitätsklinik-Zulage, die auf dieses Berufsfeld erstreckt wird. Sie beträgt aktuell 143,92 Euro.
Die außertariflich gezahlte Hauptstadtzulage in Berlin wird von den Tarifpartnern tarifiert. Für die Beschäftigten in Hamburg und Bremen gibt es eine Gesprächszusage für Mitte 2025 über die Einführung einer solchen Zulage.