In den kommenden Wochen soll die Tarifrunde des Marburger Bundes mit der TdL beginnen. Die Tabellenentgelte der Ärzte an Universitätskliniken sollen um 12,5 Prozent erhöht und deren Schichtdienste begrenzt werden, so die Ärztegewerkschaft.
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Geltungsbereich des Tarifvertrages
Die Verhandlungen werden zum TV-Ärzte geführt, dessen Vertragsparteien die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind, der alle Bundesländer bis auf Hessen angehören.
Der Tarifvertrag erstreckt sich auf ca. 20.000 Ärztinnen und Ärzte des Marburger Bundes, die an Universitätskliniken beschäftigt sind. Einzelne abgeschlossene Haustarifverträge haben jedoch Vorrang, sodass diese Unikliniken – wie Dresden und Mainz – nicht von dieser Tarifrunde betroffen sind.
Entgelterhöhung um 12,5 Prozent
Im Sommer hat die Große Tarifkommission des Marburger Bundes bereits die konkreten Forderungen für die anstehenden Verhandlungen beschlossen. Eine zentrale Forderung ist dabei, die Gehälter um 12,5 Prozent anzuheben.
Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, betont, dass dies nicht nur wegen der hohen Inflation notwendig sei. Man müsse auch den Gehaltsabstand aufholen, den die Universitätskliniken zu anderen Krankenhäusern habe, damit die Arbeit an Universitätskliniken für erfahrene Ärztinnen und Ärzte zukünftig attraktiv bleibe und finanzielle Perspektiven biete.
Grundsätzliche Neugestaltung der Schicht- und Wechselschichtarbeit
Ein weiteres Anliegen betrifft die Neuorganisation des Schichtdienstes. Der Marburger Bund möchte ein aufkommensabhängiges und individuell gerechtes Zuschlagsystem, das auf die Belastungen der Schichtarbeit mehr als nur symbolisch Rücksicht nimmt. Zudem müssten diese Dienstformen auf ein verträgliches Maß beschränkt werden.
Warnstreiks von Marburger Bund und ver.di/dbb?
Obwohl die konkreten Verhandlungstermine noch nicht nach außen gedrungen sind, ist eine Überschneidung mit der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes der Länder möglich.
Warnstreiks an Universitätskliniken können daher sowohl von den Ärztinnen und Ärzten des Marburger Bundes als auch von den übrigen Beschäftigten, wie Pflegerinnen und Pfleger, durchgeführt werden, die vom dbb beamtenbund und tarifunion bzw. ver.di ausgerufen worden sind.