Die Forderung der Gewerkschaftsseite nach 10,5 Prozent mehr Gehalt bei einer Mindeststeigerung von 500 Euro deuten auf intensive und schwierige Verhandlungen hin, die am 26. Oktober 2023 in Berlin starten.
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Schwierige Verhandlungen erwartet
Die Vorstellungen der Tarifpartner, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) als Arbeitgebervereinigung der Bundesländer einerseits und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes – dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di – andererseits, liegen momentan weit auseinander.
Während die zentrale Forderung der Gewerkschaften nach 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten lautet, betont die TdL, dies sei nicht finanzierbar.
Parallele zur TVöD-Tarifrunde?
Die gleiche Forderung erhoben die Gewerkschaften in der Tarifrunde für Bund und Kommunen Anfang dieses Jahres, die nach Einsetzung einer Schlichtungskommission am 22. April 2023 mit einem Tarifergebnis abgeschlossen werden konnte.
Die Einigung hat eine Anhebung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent bei einer Mindesterhöhung von insgesamt 340 Euro vorgesehen. Zusätzlich wurde ein Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro vereinbart, der in einer Einmalzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und einer monatlichen Sonderzahlung von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024 bestand bzw. besteht.
Gleichklang in der Einkommensentwicklung gefordert
Die Gewerkschaftsseite fordert, die die tarifpolitische Entwicklung bei Bund und Kommunen auch im Länderbereich nachzuvollziehen. Die Konkurrenzfähigkeit der Länder sei nicht gegeben, wenn für die gleiche Arbeit unterschiedliche Löhne gezahlt werden. Es könne nicht davon abhängen, ob man beim Land oder bei einer Kommune beschäftigt sei. Je nach Eingruppierung würden die Unterschiede von weit über 10 Prozent betragen.