Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder wird ab Oktober über deren Gehaltssteigerungen verhandelt. Am 26. August 2021 haben die Gewerkschaften ihre Forderungen für die kommende Tarifrunde 2021 bekanntgegeben.
Das erste Treffen zwischen den Gewerkschaften dbb Beamtenbund und Tarifunion und ver.di auf Arbeitnehmerseite sowie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Arbeitgeberseite ist für den 8. Oktober 2021 in Potsdam angesetzt worden. Erwartet werden – nicht nur pandemiebedingt – schwierige Verhandlungen.
Erhöhung der Tabellenentgelte
Im Rahmen des letzten Tarifabschlusses vom 2. März 2019 sind die Entgelte im Länderbereich zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 um ein Gesamtvolumen von weiteren 1,4 Prozent angehoben worden. Die Gewerkschaftsseite war mit dem Kompromiss sehr zufrieden. Allerdings wurde die Einigung vor Ausbruch der Coronapandemie geschlossen, die eine starke Belastung für den Finanzhaushalt der Länder darstellt.
Bereits von der Pandemie geprägt war der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 25. Oktober 2020, der eine Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro, und zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent vorsieht. Daneben einigte man sich auf eine einmalige Corona-Sonderzahlung 2020, die sozial gestaffelt wurde (600 Euro für Entgeltgruppen 1 bis 8, 400 Euro für die Entgeltgruppen 9a bis 12, 300 Euro für die Entgeltgruppen 13 bis 15).
Die am 26. August 2021 vorgestellten Gewerkschaftsforderungen bewegen sich in der Mitte: Verlangt werden 5 Prozent an Gehaltssteigerungen, mindestens aber 150 Euro für die rund 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Länder. Im Gesundheitswesen strebt man wegen der besonderen Belastung während der Pandemie 300 Euro mehr an und die Auszubildendenvergütung soll um 100 Euro monatlich gesteigert werden.
Gewerkschaften: Anerkennung der erbrachten Leistungen
Bei der Präsentation ihrer Forderungen betonten dbb-Vorsitzende Ulrich Silberbach und ver.di-Chef Frank Werneke, wegen der zurückgekehrten Inflation keine Reallohnverluste hinnehmen zu wollen. Zudem hätten Beschäftigten der Länder in der Corona-Krise Hervorragendes geleistet und es bedarf einer finanziellen Anerkennung ihrer Leistungen.
Arbeitgeberseite: Hinweis auf angespannte Haushaltslage
Der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers, der derzeit die TdL vertritt, hat bereits deutlich gemacht, dass die Länder nur enge finanzielle Spielräume für Gehaltssteigerungen sehen. Die Pandemie habe die Länder nicht nur gesundheitspolitisch getroffen. Sie hätten große Ausgaben tätigen müssen, um das Gesundheitswesen zu stärken, die Wirtschaft zu stützen, Kommunen unter die Arme zu greifen und den Bürgern zu helfen.
Übertragung des Ergebnisses auf Beamte der Länder und Kommunen
Den Verlauf der Verhandlungen werden auch die rund 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der Länder und Kommunen mit starkem Interesse verfolgen. Das bei den Tarifverhandlungen erzielte Ergebnis wird gewöhnlich auf die Besoldungsgesetze der Länder übertragen. Ausnahme hiervon ist Hessen – hier werden eigenständige Verhandlungen geführt.
Weitere Verhandlungstermine
Die zweite und dritte Verhandlungsrunde finden am 1./2. November 2021 und am 27./28. November 2021 in Potsdam statt.
Alle Informationen sowie praktische Arbeitshilfen zum Tarifrecht finden Sie hier: Tarifrunde der Länder 2021