Die Tarifeinigung vom 15. Oktober 2021 zwischen ver.di und dbb mit dem Land Hessen könnte auch eine Signalwirkung für die Tarifrunde der Länder haben, da die Forderungen der Gewerkschaften ähnlich (gewesen) sind.
Gewerkschaftsforderungen in Hessen
Zum Auftakt der diesjährigen Tarifrunde verlangten die Gewerkschaften fünf Prozent mehr Einkommen bei einem Mindestbetrag von 175 Euro. Die hessischen Ausbildungs- und Praktikantenentgelte sollten um 100 Euro monatlich angehoben werden. Um die Forderungen zu unterstreichen, fanden vor allem am 13. Oktober 2021 Warnstreiks statt. In Wiesbaden versammelten sich etwa 750 Teilnehmer, die von ihrem Arbeitgeber auch eine finanzielle Wertschätzung begehrten.
Abschluss in Corona-Zeiten
Im Rahmen der Tarifgespräche am 14. und 15. Oktober 2021 gelang den Tarifvertragsparteien zum TV-H eine Einigung, wonach die Gehälter um vier Prozent in zwei Schritten steigen: Zum 1. August 2022 erfolgt eine Erhöhung um 2,2 Prozent und zum 1. August 2023 eine weitere Erhöhung um 1,8 Prozent bei einem Mindestbetrag von 65 Euro. Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum 1. August 2022 und 1. August 2023 um jeweils 35 Euro erhöht. Das Tarifergebnis beinhaltet zudem eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro, die den Beschäftigten noch im Jahr 2021 steuer- und sozialabgabenfrei zufließen wird.
Stärkung des öffentlichen Dienstes in Hessen
Neben den finanziellen Aspekten wurden mehrere Pakete zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes beschlossen: Neben verbesserten Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden verständigte man sich auf ein Fachkräftepaket (Einführung neuer Entgeltstufen 1a und 1b sowie 16 – die betragsmäßig 500 Euro über den jeweiligen Stufen der EG 15 liegen soll), ein Familienpaket (zusätzliche Kindkranktage für privat versicherte Beschäftigte und zusätzlicher Freistellungsanspruch nach der Entbindung eines Kindes) und eine zeitlich befristete Option zur Umwandlung eines Teils der derzeitigen Jahressonderzahlung in zwei zusätzliche freie Tage („Freizeit statt Entgelt“).
Digitalisierungstarifvertrag Hessen
Auch für die Tarifbeschäftigten in Hessen wird es ab dem 1. Januar 2022 einen DigiTV geben, der im Wesentlichen dieselben Regelungen wie bei den Bundesbeschäftigten haben wird. Die Vorschriften des neuen Tarifvertrages behandeln sowohl die Aspekte der Arbeitsplatzsicherung als auch die der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen, die mit der Digitalisierung und der Veränderungen der Arbeitsprozesse in den Behörden einhergehen.
TVöD-Abschluss in der Pandemie
Im Rahmen der diesjährigen TV-L Tarifrunde betont die Arbeitgeberseite die schwierige finanzielle Lage, die in den Länderhaushalten aufgrund der Sars-Cov-2-Pandemie entstanden ist. Bereits in der Pandemie kam der letztjährige TVöD-Tarifabschluss zustande, wo die Gehälter der Beschäftigten bei Bund und Kommunen zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent bei einem Mindestbetrag von 50 Euro und um weitere 1,8 Prozent ab 1. April 2022 erhöht worden sind/erhöht werden. Daneben gab es eine nach den Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Sonderzahlung 2020 in Höhe von 300 bis 600 Euro. Zwar hat diese Einigung vom 25. Oktober 2020 keine unmittelbare Auswirkung auf den Tarifbereich der Länder, zeigt aber auf, unter welchen Rahmenbedingungen eine Tarifeinigung in der Länderrunde zustande kommen könnte.
Einfluss des hessischen Ergebnisses auf die Länder?
Die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion fordern eine Gehaltssteigerung für die Tarifbeschäftigten der Länder von fünf Prozent bei einem Mindestbetrag von 150 Euro. Die Auszubildenden- und Praktikantenvergütungen sollen um 100 Euro angehoben werden und für die Beschäftigten im Gesundheitswesen soll es 300 Euro mehr geben. Angesichts der Tarifeinigung in Hessen werden erste Stimmen laut, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sich an Hessen ein Beispiel nehmen sollte. So meint Volker Geyer, stellvertretender dbb-Bundesvorsitzende, dass die TdL die Verhandlungskultur übernehmen solle, die die hessischen Verhandlungen geprägt habe. Auf Drohkulissen habe das Land Hessen verzichtet und stattdessen zur Gestaltung eines attraktiven öffentlichen Dienstes beigetragen. Auch habe das Land Hessen verzichtet, eine Forderung nach der Neugestaltung des Arbeitsvorgangs zu erheben.