Nach der Einigung der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder stellt sich die Frage, ob und wie das Ergebnis auf die Landesbeamtinnen und -beamten übertragen wird.
Nach dem ersten Überblick im Januar 2022 über die Besoldungsrunden der Länder 2021/2022 finden Sie hier nun den aktuellen Stand zur Besoldungsanpassung. Eine neue Entwicklung gibt es in Nordrhein-Westfalen.
Zum Hintergrund
Die Tariferhöhung TV-L 2021 für Tarifbeschäftigte lautete: Zum 1. Dezember 2022 erhalten die Beschäftigten 2,8 Prozent mehr Gehalt bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Außerdem wurde eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (steuer- und abgabenfrei spätestens im März 2022) sowie Zulagenerhöhungen im Pflegebereich ab 1. Januar 2022 vereinbart.
Bundesland | Besoldungsanpassung | Sonderzahlung | Sonderzahlung Pensionäre |
Baden-Württemberg | zeitgleich und inhaltsgleich | Ja | Nein |
Bayern | 1:1 Übertragung | Ja | Nein |
Berlin | Übernahme des Tarifergebnisses | Ja | Keine Angabe |
Brandenburg | Tarifabschluss übertragen | Ja | Keine Angabe |
Bremen | zeit- und inhaltsgleich | Ja | Keine Angabe |
Hamburg | Tarifabschluss übertragen | Ja | Keine Angabe |
Hessen | Übertragung des Tarifergebnisses | Ja, 1000 Euro | Keine Angabe |
Mecklenburg-Vorpommern | zeitgleich und systemgerecht | Ja | Keine Angabe |
Niedersachsen | inhalts- und wirkungsgleich | Ja | Keine Angabe |
Nordrhein-Westfalen | 1:1 Übertragung | Ja | Nein |
Rheinland-Pfalz | zeitgleich und systemgerecht | Ja | Nein |
Saarland | zeit- und inhaltsgleich | Ja | Keine Angabe |
Sachsen-Anhalt | zeitgleich und systemgerecht | Ja | Nein |
Sachsen | Gespräche laufen | Gespräche laufen | Keine Angabe |
Schleswig-Holstein | Übertragung 1:1, plus 0,6 Prozent | Ja | Nein |
Thüringen | Tarifabschluss übertragen | Ja | Keine Angabe |