Besoldungsanpassung 2022: Update

Nach der Einigung der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder stellt sich die Frage, ob und wie das Ergebnis auf die Landesbeamtinnen und -beamten übertragen wird.

Nach dem ersten Überblick im Januar 2022 über die Besoldungsrunden der Länder 2021/2022 finden Sie hier nun den aktuellen Stand zur Besoldungsanpassung. Eine neue Entwicklung gibt es in Nordrhein-Westfalen.

Zum Hintergrund

Die Tariferhöhung TV-L 2021 für Tarifbeschäftigte lautete: Zum 1. Dezember 2022 erhalten die Beschäftigten 2,8 Prozent mehr Gehalt bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Außerdem wurde eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (steuer- und abgabenfrei spätestens im März 2022) sowie Zulagenerhöhungen im Pflegebereich ab 1. Januar 2022 vereinbart.

 

Bundesland  Besoldungsanpassung  Sonderzahlung  Sonderzahlung Pensionäre 
Baden-Württemberg zeitgleich und inhaltsgleich Ja Nein
Bayern 1:1 Übertragung Ja Nein
Berlin Übernahme des Tarifergebnisses Ja Keine Angabe
Brandenburg Tarifabschluss übertragen Ja Keine Angabe
Bremen zeit- und inhaltsgleich Ja Keine Angabe
Hamburg Tarifabschluss übertragen Ja Keine Angabe
Hessen

Übertragung des Tarifergebnisses
Hessen 2021 auf den Beamtenbereich

 Ja, 1000 Euro Keine Angabe
Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich und systemgerecht Ja Keine Angabe
Niedersachsen inhalts- und wirkungsgleich Ja Keine Angabe
Nordrhein-Westfalen 1:1 Übertragung Ja Nein
Rheinland-Pfalz zeitgleich und systemgerecht Ja Nein
Saarland zeit- und inhaltsgleich Ja Keine Angabe
Sachsen-Anhalt zeitgleich und systemgerecht Ja Nein
Sachsen Gespräche laufen Gespräche laufen Keine Angabe
Schleswig-Holstein Übertragung 1:1, plus 0,6 Prozent Ja Nein
Thüringen Tarifabschluss übertragen Ja Keine Angabe