Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Marburger Bund konnten sich am 22. Mai 2019 auf einen Tarifabschluss für die rund 54.000 Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern verständigen, der eine Erhöhung der Entgelte in Höhe von insgesamt 6,64 Prozent vorsieht.
Die Erhöhung erfolgt dabei in drei Stufen: Ab dem 1. Januar 2019 steigen die Entgelte um 2,5 Prozent, ab dem 1. Januar 2020 und ab dem 1. Januar 2021 um jeweils zwei weitere Prozent.
Besondere Streitpunkte waren in den fünf Verhandlungsrunden auch die Fragen der Arbeitszeiterfassung und der freien Wochenenden.
Die Einigung sieht vor, dass ab dem 1. Juli 2019 die Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte vollständig durch elektronische oder andere genauso genaue Verfahren zu erfassen sind. Dabei gilt die gesamte Anwesenheit abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen als Arbeitszeit. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten darüber hinaus ein persönliches Einsichtsrecht in die Arbeitszeitdokumentation, um die dokumentierten Anwesenheitszeiten überprüfen zu können.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 erhalten Klinikärzte im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres Anspruch auf mindestens zwei arbeitsfreie Wochenenden pro Monat in der Zeit von Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr. Zusätzliche Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsdienste sind nur zu leisten, wenn andernfalls eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. Nicht gewährte freie Wochenenden müssen auf Antrag innerhalb des nächsten Kalenderhalbjahres zusätzlich nachgeholt werden.
Zudem hat die VKA zugesagt, eine Regelung zu vereinbaren, die eine Verdrängung des Tarifvertrages durch die Anwendung der Kollisionsnorm im Tarifeinheitsgesetz ausschließt.
Dr. Dirk Tenzer, Verhandlungsführer seitens der VKA, hebt hervor, dass durch den vereinbarten Tarifabschluss die kommunalen Krankenhäuser jetzt ein innovatives Arbeitsmodell hätten, was sie deutlich von allen anderen Krankenhausträgern in Deutschland abhebt. Durch die vereinbarte Laufzeit von 33 Monate hätten die kommunalen Krankenhäuser eine sehr hohe Planungssicherheit.
Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, erklärte, dass das Prinzip „Anwesenheit ist geleistete Arbeitszeit“ nunmehr im Tarifvertrag fest verankert werde und es nun eine rechtssichere Regelung gebe, die den Fortbestand des Ärztetarifvertrages trotz Tarifeinheitsgesetz sicherstellt.