Bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der neuen Autobahn GmbH des Bundes kam es zu einer Einigung. Dabei enthält der Tarifvertrag Bestandteile aus dem öffentlichen Dienst (TVöD) sowie Zulagen und Zuschläge.
Nach der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung werden ab dem 1. Januar 2021 die Bundesautobahnen nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Ländern, sondern in Bundesverwaltung geführt. Hierzu hat der Bund 13. September 2018 die Autobahn GmbH gegründet. Nach einer Aufbauphase wird die Infrastrukturgesellschaft am 1. Januar 2021 folgende Aufgaben übernehmen: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung. Zukünftig will die Autobahn GmbH bis zu 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
Am 12. Juli 2019 haben die Vertreter der Autobahn GmbH, des dbb beamtenbund und tarifunion sowie von ver.di den Haustarifvertrag der Autobahn GmbH, den TV-A, unterzeichnet.
Der Tarifvertrag enthält Bestandteile aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie weitere Regelungen wie Zulagen und Zuschläge. Insbesondere wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
Die ab 1. März 2020 gültige Entgelttabelle des TVöD wird für die Autobahn GmbH um 3,5 Prozent bis zur Entgeltgruppe 9c aufgestockt. Ab der Entgeltgruppe 10 erfolgt eine Erhöhung um 2 Prozent. Falls die Erhöhung in der Tarifrunde im Herbst 2020 über den jetzt vereinbarten Werten liegt, wird dieser Differenzbetrag zusätzlich ausbezahlt. Sollte die Erhöhung im TVöD niedriger sein, bleibt es bei den vereinbarten Werten.
Anstelle einer anteiligen Jahressonderzahlung erhalten Beschäftigte des TV-A ein 13. Monatsgehalt. Ab 2023 gibt es zudem einen Unternehmensbonus.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für alle Beschäftigten in Autobahn-, Straßen-, Fernmeldemeistereien und Werkstätten 38,5 Stunden, für die Beschäftigten der anderen Bereiche 39 Stunden.
Die Zuschläge sind wie folgt geregelt:
- Tätigkeiten im Gefahrraum „Autobahn“: 60 Euro
- Kolonnendienst: 60 Euro (für Streckenwarte und Straßenmeister liegt dieser Zuschlag bei 25 Euro)
- Winterdienst auf der Straße: 60 Euro
- Winterdienst in Werkstätten: 15 Euro
In der Übergangsphase wird den Beschäftigten, die zur Autobahn GmbH wechseln, ein einmaliger Wechselzuschlag von 1.500 Euro gezahlt. Den Übergang der Beschäftigten in den neuen Tarifvertrag regelt zukünftig ein Überleitungs-Tarifvertrag, der noch im Sommer ausgehandelt werden soll.