In diesem Jahr soll das Soldatengesetz verschärft werden. Begründet wird dies u.a. mit den medienwirksamen rechtsextremen Vorfällen der vergangenen Monate. Dass es zu der Verschärfung unterschiedliche Ansichten gibt, belegte die Expertenanhörung im Bundestag.
Die Experten beurteilen die angestrebten Änderungen, mit denen Zeitsoldaten in den ersten vier beziehungsweise acht Jahren ihrer Dienstzeit bei Dienstvergehen ohne langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren zeitnah entlassen werden können, als verfassungskonform. Allerdings kritisierten Vertreter des Deutschen BundeswehrVerbandes und der Gewerkschaft Verdi, dass die Verschärfungen überzogen und auch nicht zielführend seien.
Beamte sehen kein Problem
Zunächst stellte der soldatischen Angelegenheiten gegenüber nicht gerade als Freund bekannte Autor Philipp-Sebastian Metzger von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung fest, dass der vorgelegte Gesetzentwurf mit dem Grundgesetz in Einklang steht.
Die Rechtsanwälte Christian Sieh, Justitiar beim Deutschen Bundeswehrverband, und Christopher Hilgert, Vertragsanwalt des Bundeswehrverbandes, sowie Nils Kammrad von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, räumten zwar ein, dass die Gesetzesvorlage nicht gegen das Grundgesetz verstoße, allerdings gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. "Nicht alles, was legal ist, ist eben auch legitim", sagte Sieh.
Verschärfung geht fehl
Er verwies darauf, dass die Ursache für die geplante Gesetzesverschärfung in rechtsextremistischen Vorkommnissen in der Truppe liege, die man bekämpfen wolle. Es sei aber zu bedenken, dass bereits ein "falsches Autokennzeichen" oder das Hören von Rechtsrock ausreiche, um in Verdacht zu geraten. Von den jährlich gemeldeten Verdachtsfällen in den Bereichen Rechtsextremismus oder Reichsbürger würden sich allerdings nur rund 20 Prozent bestätigen. Von diesen wiederum entfielen nur rund 20 Prozent auf Zeitsoldaten mit einer Dienstzeit zwischen fünf und acht Jahren. In den allermeisten Fällen seien eben nicht junge Zeitsoldaten betroffen. Insofern sei es unverständlich, dass nun ausgerechnet für diese Gruppe unter den Soldaten die Gesetzeslage und die Wehrdisziplinarordnung verschärft werden solle.
Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der WDO
Sieh, Hilgert und Kammrad verwiesen zudem darauf, dass derzeit eine Arbeitsgruppe an einer Überarbeitung der Wehrdisziplinarordnung der Bundeswehr arbeite und bis Jahresende ihre Ergebnisse vorlegen will. Vor diesem Hintergrund sei es unverständlich, dass die Bundesregierung Änderungen zu wenigen Teilaspekten bereits jetzt durch das parlamentarische Verfahren bringen wolle.
Quelle: Bundestag.de