Das "Artikelgesetz Zeitenwende" hat nun auch den Bundesrat passiert. Mit dem Ziel, die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu stärken, bringt das Gesetz weitreichende Änderungen in der Besoldung, sozialen Absicherung und Mobilität für militärisches Personal. Die Reform stellt einen zentralen Schritt dar, um die Fähigkeit zur Landes- und Bündnisverteidigung sicherzustellen.
Die sicherheits- und verteidigungspolitische Lage erfordert, dass die Bundeswehr sowohl neues Personal gewinnt als auch bestehendes langfristig bindet. Das Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr, auch Artikelgesetz Zeitenwende genannt, beinhaltet daher umfassende Anpassungen, um den Dienst in der Truppe attraktiver zu gestalten.
Verteidigungsminister Boris Pistorius betonte die Bedeutung der Reform und stellte klar, dass es entscheidend sei, faire, attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen für den Dienst der Soldatinnen und Soldaten zu schaffen. Mit diesem Gesetz werde ein wesentlicher Schritt in Richtung einer einsatzbereiten und modernen Bundeswehr gemacht.
Anpassung der Besoldung, flexiblere Arbeitszeiten und viele weitere Änderungen
Die Änderungen betreffen unter anderem Verbesserungen bei der Besoldung und Zulagen. Soldatinnen und Soldaten mit besonderen Alarmierungsverpflichtungen erhalten künftig zusätzliche Vergütungen von bis zu 500 Euro monatlich. Der Auslandsverwendungszuschlag wird steuerfrei erhöht, sodass Soldatinnen und Soldaten in Auslandseinsätzen, beispielsweise in Litauen oder im Libanon, finanziell bessergestellt werden.
Für mit umziehende Ehepartner wird ein neuer Ehegattenzuschlag eingeführt, der monatlich bis zu 1.300 Euro steuerfrei betragen kann. Zudem wird die Übergangsbeihilfe für Soldatinnen und Soldaten mit langen Verpflichtungszeiten erhöht, um den finanziellen Übergang ins zivile Berufsleben zu erleichtern.
Auch die Mobilität innerhalb der Bundeswehr wird verbessert. Mehr Heimfahrten werden finanziert, um den Dienst in Litauen und anderen Standorten familienfreundlicher zu gestalten. Das Arbeitszeitrecht wird flexibilisiert, sodass die Wochenarbeitszeit in bestimmten Fällen auf vier Tage verteilt werden kann, um eine bessere Vereinbarkeit mit dem Privatleben zu ermöglichen.
Der Sanitätsdienst wird aufgewertet, indem die maximale Verpflichtungsdauer auf bis zu 30 Jahre erhöht wird. Dies soll dazu beitragen, medizinisches Personal langfristig zu binden und die Einsatzfähigkeit in diesem Bereich zu stärken.
Wie geht es weiter?
Das "Artikelgesetz Zeitenwende" wurde im Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen und nun vom Bundesrat gebilligt. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in Kraft. Die neuen Regelungen sollen ab Frühjahr 2025 umgesetzt werden.
Was ist ein Artikelgesetz?
Ein Artikelgesetz fasst Änderungen verschiedener bestehender Gesetze zusammen. Im Fall des "Artikelgesetzes Zeitenwende" betrifft dies unter anderem das Soldatengesetz, das Bundesbesoldungsgesetz sowie weitere verteidigungsrelevante Vorschriften.
Quellen:
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/artikelgesetz-zeitenwende-kommt-5883006
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/25/1051/1051-pk.html#top-8b