Soldatenentschädigung neu geregelt

Wehrdienstbeschädigte Personen sowie deren Angehörige oder Hinterbliebene werden ab 1. Januar 2025 unbürokratischer und besser versorgt. Das Bundesgesetzblatt hat ein entsprechendes Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) verkündet.

So regelt das SEG die Beschädigtenversorgung der Soldatinnen und Soldaten gänzlich neu. Als eigenständiges Regelwerk sieht es vor, dass die einkommensunabhängigen Entschädigungsleistungen für Soldatinnen und Soldaten sowie deren Hinterbliebenen angehoben werden.

Je nach Grad der Schädigung erhalten Soldatinnen und Soldaten, z.B. wenn sie Verletzungen mit Langzeitfolgen haben, einen Ausgleich zwischen 400 und 2.000 Euro monatlich. Verändert sich der aktuelle Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung, so passt sich dieser monatliche Ausgleich prozentual an.

Grundsätze des SGB VII

Eine weitere Verbesserung besteht darin, dass sich die medizinische Versorgung, ähnlich wie bei einem Arbeitsunfall auf dem zivilen Arbeitsmarkt, an den Grundsätzen des SGB VII und der gesetzlichen Unfallversicherungen ausrichtet. Dies können z.B. Heil- und Rehabilitationsleistungen sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sein. Das Krankengeld beträgt künftig 80 Prozent des sonst regelmäßig erzielten Entgelts.

Hilfen für die Rückkehr ins Arbeitsleben

Zudem erhalten Versehrte Hilfen, um am Arbeitsleben wieder teilnehmen zu können. Diese bestehen aus der beruflichen Eingliederung, der Berufsvorbereitung, individuellen und betrieblichen Qualifizierungen für unterstützte Beschäftigung, der beruflichen Ausbildung oder etwa auch der Förderung einer selbstständigen Tätigkeit. Und: Reise- sowie Kinderbetreuungskosten können neben Leistungen zur Mobilität und Wohnungshilfe ebenso ergänzt werden.

Wenn jemand Schädigungsfolgen mit einem Grad von mindestens 30 hat und medizinische wie auch berufliche Reha-Maßnahmen keinen Erfolg haben, so gibt es in Zukunft einen sogenannten Erwerbsschadens-Ausgleich. Dabei handelt es sich um den schädigungsbedingten Differenzbetrag zwischen dem derzeitigen Einkommen und dem Referenzeinkommen.

Witwen und Witwer erhalten künftig einen monatlichen Ausgleich von 750 Euro. Sie können auch einmalige Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen. Waisen erhalten 400 Euro.

Hintergrund

Das Soldatenentschädigungsgesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft, weil bisher das Bundesversorgungsgesetz die Ansprüche wehrdienstbeschädigter Personen nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr geregelt hat. Dieses wird jedoch durch das SGB XIV zum 1. Januar 2024 abgelöst. Dieses neue Sozialgesetzbuch XIV entschädigt vor allem zivile Opfer von Terror und Gewalt. Somit ist es notwendig, die Beschädigtenversorgung für Soldatinnen und Soldaten im Soldatenentschädigungsgesetz eigens zu regeln.

Quelle: BGBl. I 2021 Nr. 60, S. 3933-3953