Ein ehemaliger Bundeswehrsoldat wurde zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt, nachdem er sich gegen eine Corona-Impfung geweigert hatte. Das Landgericht Schweinfurt hat nun den Freispruch des vergangenen Jahres aufgehoben.
Der Bundeswehrsoldat, der heute 27 Jahre alt ist, wurde wegen seiner Weigerung, sich während seiner Dienstzeit gegen das Coronavirus impfen zu lassen, vor Gericht gestellt. Zunächst wurde er im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Bad Kissingen freigesprochen, jedoch hat das Landgericht Schweinfurt ihn nun zu einer Geldstrafe verurteilt.
In einem Berufungsverfahren verhängte die Kleine Strafkammer am Landgericht Schweinfurt am Dienstag eine Geldstrafe von insgesamt 4.000 Euro - 90 Tagessätze zu je 45 Euro. Der Angeklagte aus Fulda hat allerdings auch die Möglichkeit, monatlich je 200 Euro zu zahlen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Obersten Landesgericht angefochten werden.
Gründe für Weigerung
Der Soldat hatte die Impfung aus Sorge vor möglichen Nebenwirkungen abgelehnt. Er argumentierte unter anderem, dass die Zeitspanne zwischen der Entwicklung und Zulassung des Impfstoffs zu kurz sei.
Der ehemalige Soldat, der seit Mitte 2016 Soldat auf Zeit war und 2023 von der Bundeswehr entlassen wurde, war zum Tatzeitpunkt in der Rhön-Kaserne in Wildflecken eingesetzt. Viele Soldaten hatten zu dieser Zeit Bedenken gegen die Impfung.
Weitere Fälle bekannt
Das Berufungsverfahren in einem ähnlichen Fall läuft noch, während ein anderer Soldat in Schwaben bereits zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt wurde, weil auch er dem Befehl zur Impfung nicht gefolgt war.