Der Fall sorgte für Aufsehen. Ein muslimischer Soldat gab seinen Kameradinnen nicht die Hand. Er begründet dies mit hygienischen Vorschriften. Nachdem die Bundeswehr den Soldaten aus der Truppe entfernte, klagte er gegen die Entlassung – und verlor nun vor dem OVG Koblenz.
Eine Armee muss sich auf den Zusammenhalt seiner Soldatinnen und Soldaten verlassen können. Nur dann kann sie im Ernstfall, also dem Kampfeinsatz, gegenüber einer Bedrohung bestehen. Diese alte militärische Weisheit ist auch heute noch unabdingbar.
Geht politische Überzeugung vor Kameradschaft?
Schwierig wird es daher, wenn einzelne Soldaten ihre religiösen oder politischen Überzeugungen über diesen Grundsatz der Kameradschaft stellen. So war es im Falle eines muslimischen Soldaten, der sich weigerte, seinen Kameradinnen die Hand zu geben.
Die Bundeswehr sah darin den Ausdruck seiner zunehmenden religiösen Radikalisierung und reagierte, indem sie den Soldaten entließ. Dies geschah nach Ansicht des OVG Koblenz in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen der Bundeswehr. In dem Urteil betonte das Gericht die Notwendigkeit des Einstehens der Soldatinnen und Soldaten untereinander.
Wer dagegen Frauen durch Verweigerung des Handschlags aus seinem Umfeld ausschließt, erweist sich als unzuverlässig, der Pflicht zur Kameradschaft nachzukommen. Die Entlassung geschah also rechtmäßig.