Das Gesetz zur Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung trat mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Nun gibt es mit dem „Gesetz zur Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung in der Pandemie für das Jahr 2022“ vom 3. März 2022 eine Nachfolgeregelung.
Es ermöglicht weiterhin Personalratsbeschlüsse mittels Umlaufverfahren bzw. Video- oder Telefonkonferenzschaltung.
Das Gesetz tritt zum 31.12.2022 außer Kraft.
Siehe dazu auch:
Weitere wissenswerte Informationen zum Personalvertretungsrecht finden Sie hier: Fokus Personalvertretungsrecht (fokus-personalvertretungsrecht.de)