Einer bayerischen Lehrerin, der eine Nähe zum Gedankengut der sogenannten Reichsbürger nachgesagt wird, wird das Gehalt gekürzt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 20. Juli 2022 (Az. 16a D20.1464) entschieden, dass einer Lehrerin, der eine Nähe zum Gedankengut der sogenannten Reichsbürger nachgesagt wird, für eine Dauer von fünf Jahren das Gehalt gekürzt wird. Der Forderung der Landesanwaltschaft auf Entfernung aus dem Beamtenstand wurde nicht gefolgt.
Beantragung von „Staatsangehörigkeitsausweis“
Die Frau war den Behörden aufgefallen, weil sie einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis beantragt hatte. Weil die Reichsbürger den Personalausweis und den Reisepass nicht als Identitätsnachweis anerkennen, beantragen sie offiziell einen Staatsangehörigkeitsnachweis.
Gehaltskürzung um 20 Prozent
In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach wurde zunächst das Gehalt der Lehrerin für die Dauer eines Jahres um 10 Prozent gekürzt. Daraufhin legte die Landesanwaltschaft, die in dem Verfahren den Freistaat vertritt, Rechtsmittel ein. Sie beantragte, die Frau aus dem Beamtendienst zu entfernen. Dem ist der Verwaltungsgerichtshof nicht gefolgt. Es wurde entschieden, dass der Lehrerin für fünf Jahre um 20 Prozent das Gehalt gekürzt wird.
Dienstentfernung möglich
In einem ähnlichen Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2021 hatte dieses entschieden, dass ein Beamter, der die Existenz der Bundesrepublik leugnet, auch aus dem Dienst entfernt werden kann. Hier lag der Sachverhalt so, dass der Beamte bei seinem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises als Geburts- und Wohnsitzstaat das „Königreich Bayern“ angegeben hatte und sich auf Gesetze mit „Stand 1913“ berief.