Registermodernisierungsgesetz – „Once-only“- Prinzip zur digitalen und bürgernahen Verwaltung

Am 5. März 2021 hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung (Registermodernisierungsgesetz)“ zugestimmt.

Damit wird die seit 2008 vergebene Steuer-ID als „Identifikationsnummer“ aller in Deutschland lebenden Personen etabliert und so der Datenaustausch zwischen Behörden vereinfacht werden.

Künftig werden an rund 50 Stellen zusätzlich die Steueridentifikationsnummer der Betroffenen gespeichert - etwa im Melderegister, im Führerscheinregister und im Waffenregister sowie bei der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen.

Hintergrund

Das Registermodernisierungsgesetz (RegModG) erlaubt einen wesentlichen Schritt bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Bislang war die digitale Verfügbarkeit der Daten von Bürgern in der Verwaltung recht gering ausgeprägt. Wenn die Behörden untereinander Daten abfragten, so geschah diese bislang nur mit alphanumerischen Daten wie Name/Vorname, Geburtsdatum und -ort. Insbesondere Namen besitzen jedoch eine große Fehlerquelle – sei es wegen unterschiedlicher Transkription nicht lateinisch geschriebener Namen, Übertragungsfehlern, Namensänderungen infolge von Heiraten oder dem Wechseln des Geschlechts.

Insgesamt geht man von bis zu 220 zentralen und dezentralen Datenregistern in der Bundesrepublik aus. Dies führt neben Fehlern in der Datenhaltung auch dazu, dass Daten neu erhoben werden müssen, die bereits bei anderen Behörden vorhanden sind. Dies widerspricht dem Gebot der Datenminimierung. Zudem werden Daten zu Identifizierungszwecken abgefragt, die zur eigentlichen Aufgabenerfüllung nicht relevant sind, was auf Unverständnis bei den Bürgern stößt, wenn Daten immer wieder angegeben und Nachweise (Geburts- und Heiratsurkunden, etc.) erbracht werden müssen.

Anforderungen aus dem OZG

In Bund, Ländern und Kommunen gibt es insgesamt etwa 575 Verwaltungsleistungen, die nach dem Onlinezugangsgesetz bis Ende 2021 digitalisiert sein sollen. Ohne ein registerübergreifendes Identitätsmanagement wäre dies schwer umsetzbar. Die Bürger-Identifikationsnummer dient der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für Serviceleistungen von Bund und Ländern.

Abfrage muss erlaub werden

Die Abfrage ist jedoch nur möglich, wenn die betroffene Person zustimmt. Um diese beurteilen zu können soll jeder Bürger über einen sicheren Zugang (sog. „Datencockpit“) selbst einsehen können, welche Behörde welche Daten zu ihm austauscht.

Steuer-ID wegen eindeutiger Zuordnung

Warum die Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID, gewählt wurde liegt daran, dass diese eine als eindeutig zuordenbar eingestuft wird. Es handelt sich um eine elfstellige Nummer, die einmalig vergeben wird an Deutsche und an Ausländer, die in Deutschland gemeldet sind. Sie ändert sich auch bei einem Umzug nicht. Anders als beim Namen könne es hier nicht zu Verwechslungen kommen. Ein Zugriff auf Steuerdaten durch andere Behörden ist nach Angaben der Regierung bei dem neuen Verfahren nicht vorgesehen.

Kritik bereits im Entwurfsverfahren

Bereits im gesamten Gesetzgebungsverfahren gab es Bedenken von Datenschützern und der Opposition. So könnten die Bürgerinnen und Bürger weiterhin nicht steuern, welche Behörden untereinander ihre Daten austauschen können. Zudem gibt es verfassungsrechtliche Bedenken, da ein Personenkennzeichen „mit der Verfassung nicht vereinbar sei (so der BfDI). Es schaffe ein system-inhärentes, übermäßiges Risiko der Katalogisierung der Persönlichkeit“ und biete „keinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch.

Ausblick

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag darauf in Kraft treten.