Ziel ist es den Verwaltungsaufwand für die Behörden zu minimieren und dem Bürger schnelle und komfortable Verfahren anzubieten.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Registermodernisierungsgesetzes“ (19/24226) vorgelegt, der am 19. November 2020 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand. Der Gesetzentwurf wurde am 23. September 2020 beschlossen.
Hintergrund ist das OZG: es soll in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Länder eine Identifikationsnummer eingeführt werden, mit der „gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden.“
Geltungsbereich Steuer-ID als „Einheitliche Bürgernummer“
Hierfür soll die Steueridentifikationsnummer dienen. Sie soll zu einer Art Bürgernummer werden, die Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung den einfachen Zugriff auf bereits vorhandene Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde ermöglicht. Erlaubt sein soll diese Abfrage allerdings nur, wenn die betroffene Person zustimmt. Daneben soll jeder Bürger selbst über einen sicheren Zugang einsehen können, welche Behörde Daten zu seiner Person austauscht.
Die Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID, ist eine elfstellige Nummer, die an Deutsche und an Ausländer, die in Deutschland gemeldet sind, einmalig vergeben wird. Sie bleibt auch bei einem Umzug unverändert. Nach Aussage der Bundesregierung stehen insbesondere praktische Erwägungen hinter der Verwendung der Steuer-ID, denn sie ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Daten - anders als der Name, wo es Verwechslungen und Probleme mit Schreibweisen geben kann. Ein Zugriff auf Steuerdaten durch andere Behörden ist nach Angaben der Regierung bei dem neuen Verfahren nicht vorgesehen.
Weniger Aufwand für Staat und Bürger
In 56 Registern soll künftig zur Nutzung des neuen Verfahrens zusätzlich die Steuer-ID gespeichert werden. Dazu zählen neben dem Melderegister auch das Ausländerzentralregister, bestimmte Dateien der Rentenversicherung, das nationale Waffenregister, das Insolvenzregister und das Versichertenverzeichnis der Krankenkassen.
Insgesamt glaubt man, dass es mittelfristig zu einem geringeren Verwaltungsaufwand kommt und zu einer Vereinfachung für die Bürger, die nicht mehr so viele Nachweise und Dokumente von anderen Behörden beschaffen und vorlegen müssen.
Auch ist geplant, dass die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über eine neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen kann.
Heftiger Gegenwind gegen Gesetzentwurf
Die erste Lesung fand am 19. November statt. Die Opposition äußerte dabei einstimmig verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken. Bereits nach dem Kabinettsbeschluss hatten sich viele Datenschützer gemeldet, da sie die Erstellung von umfassenden Persönlichkeitsprofilen befürchten.
Über mögliche Änderungen am Gesetzentwurf wird nun in den parlamentarischen Fachausschüssen beraten.