Mit einer Reform der Notfallversorgung soll Patientinnen und Patienten künftig effektiver geholfen und der Überlastung von Rettungsdiensten und Notaufnahmen entgegengewirkt werden.
Dazu sollen der vertragsärztliche Notdienst, die Notaufnahmen von Krankenhäusern und Rettungsdienste besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Akute Fälle sollen künftig nicht mehr von Terminservicestellen vermittelt werden, sondern unter der Rufnummer 116117 von sogenannten Akutleitstellen. Deren Vernetzung mit den Rettungsleitstellen soll eine bessere Patientensteuerung bewirken. Die Akutleitstellen sollen die Behandlungsdringlichkeit anhand eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens beurteilen und Patienten in die passende Behandlung vermitteln.
Die Rufnummern 112 und 116117 sollen digital vernetzt werden, um Patientendaten einfach übermitteln zu können. Zudem sollen unter der Nummer 116117 für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste zur medizinischen Erstversorgung zur Verfügung stehen. Insbesondere das Angebot einer durchgehend verfügbaren auch kinder- und jugendmedizinischen Telemedizin könne andere Notfallstrukturen entlasten und Versorgungslücken schließen, heißt es in dem Entwurf. Vom aufsuchenden und telemedizinischen Dienst sollen vor allem immobile Patienten profitieren.
Für Notfälle plant die Bundesregierung, Integrierte Notfallzentren (INZ) einzurichten. Sie sollen rund um die Uhr zentrale Anlaufstelle für die medizinische Erstversorgung sein. Die INZ sollen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen, die digital miteinander vernetzt sind. Hier sollen Patienten mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens in die passende Versorgung vermittelt werden.
Was ist neu bei Notdienstpraxen?
Notdienstpraxen müssen künftig Mindestöffnungszeiten einhalten, auch abends und am Wochenende. Die ambulante Akutversorgung soll, wenn die Notdienstpraxis nicht geöffnet hat, durch sogenannte Kooperationspraxen in der Nähe abgedeckt werden. Wenn weder die Notdienstpraxis noch die Kooperationspraxis geöffnet haben, werden Patienten in die Akut- und Notfallversorgung des Krankenhauses vermittelt.
Zur Akutversorgung von Kindern und Jugendlichen können auch Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) eingerichtet werden. INZ müssen außerdem zumindest eine telemedizinische Unterstützung durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleisten.
Die Versorgung von Patienten in Notdienstpraxen mit Arzneimitteln und Medizinprodukten soll durch die Einführung von Versorgungsverträgen mit öffentlichen Apotheken verbessert werden.
Quelle: HIB