Das Bundesgesundheitsministerium muss bis zum 31. Mai 2024 Empfehlungen für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung vorlegen. So steht es im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz.
Bis Ende Mai muss Bundesgesundheitsminister Lauterbach sein Konzept für eine nachhaltige Pflegereform vorstellen. Die Zeit drängt, denn in der Pflegeversicherung zeichnet sich ein zunehmender Finanzierungsdruck ab, der aus Sicht von Experten eine umfassende Reform unumgänglich macht. Denn für die Zukunft sind angesichts der steigenden Zahl von Pflegebedürftigen weiter steigende Ausgaben zu erwarten.
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hatte der Gesetzgeber 2023 Anpassungen verabschiedet, um die kurzfristige Finanzierung der Pflegeversicherung sicherzustellen. Für die Kritiker waren die Maßnahmen – etwa prozentuale Vergütungszuschläge zu den stationären Pflegekosten – aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Denn die Pflegekosten und damit die Eigenanteile für die Versicherten steigen währenddessen stetig weiter an.
Bis auf weiteres kein Bundeszuschuss mehr
Zudem fiel 2024 der 2022 eingeführte pauschale Bundeszuschuss für die Pflegeversicherung in Höhe von 1 Milliarde dem Sparhaushalt zum Opfer. Organisationen wie der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisierten das scharf.
Zuletzt hatte ein vom Verband der Privaten Krankenversicherung einberufener Expertenrat eine verpflichtende Pflegezusatzversicherung vorgeschlagen. Sie soll insbesondere das Risiko steigender Eigenanteile in der stationären Pflege abdecken. Möglich sei eine paritätische Finanzierung der Prämien durch eine entsprechende Beteiligung der Arbeitgeber.
Quelle: PKV, KNA, Deutsche Ärzteblatt