Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt zum Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte. Das geht aus einer Verordnung (20/13710) der Bundesregierung hervor.
Damit wird der Beitragssatz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Punkte soll jährlich Mehreinnahmen in Höhe von rund 3,7 Milliarden Euro für die Pflegekassen generieren. Mit dem höheren Beitrag soll die Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen ab 2025 wieder gesichert sein.
Die Pflegeversicherung steht durch den demografischen Wandel vor großen Herausforderungen, Auf der Ausgabenseite ist eine steigende Zahl an Pflegebedürftigen zu verzeichnen, während die Beitragszahler weniger werden.
Anzahl der Menschen mit Pflegebedarf erheblich gestiegen
Gleichzeitig hat insbesondere in den Jahren 2022 und 2023 die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf deutlich schneller zugenommen, als es demografisch bedingt zu erwarten gewesen wäre. Ungünstig auf die Pflegeversicherung wirkten sich auch die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie aus. Alles zusammen führt nun ab 2025 zu höheren Leistungsausgaben.
Bisher lag der Beitragssatz bei 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen bei 4 Prozent des Bruttoeinkommens (Beitragssatz plus Beitragszuschlag für Kinderlose). Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitrag – ohne den Kinderlosenzuschlag; diesen tragen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alleine – grundsätzlich zur Hälfte, also jeweils 1,7 Prozent.
Eine abweichende Regelung gilt im Bundesland Sachsen, das bei der Einführung der Pflegeversicherung keinen Feiertag gestrichen hatte. Dort entfallen bisher von den 3,4 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag 2,2 Prozent auf die Beschäftigten und 1,2 Prozent auf die Arbeitgeber.
Quelle: HIB 11.11.24