Nicht selten wird das Ergebnis einer Personalratswahl angefochten. Im Extremfall wird der Ausgang der Wahl vom Richter entschieden.
Dieser muss dann beurteilen, ob die Wahl ordnungsgemäß entsprechend der Regelungen und der Wahlverordnung abgelaufen ist. Aktuell ist dies beim Kommando Heer in Strausberg der Fall.
Lagerung in einem offenen Karton
Dort entschied nun das Verwaltungsgericht Potsdam, dass die Personalratswahl vom September 2020 wiederholt werden muss. Der Grund: Die Wahlzettel lagerten in einem offenen Karton. Ein klarer Verstoß gegen die Wahlverordnung, der hätte vermieden werden können, wenn sich alle an die Vorschriften gehalten hätten.
Zugang war jederzeit möglich
Die Organisatoren der Wahl rechfertigten sich damit, dass der Karton in einem nur selten frequentierten Büro der Sekretärin lagerte. Doch dieses Argument überzeugte nicht, da grundsätzlich jedem der Zugang zum Büro möglich war.
Chaotische Wahl
Zusätzlich wertete der Richter weitere Verstöße als entscheidend für die Ungültigkeit der Personalratswahl. So wäre es Briefwählern theoretisch möglich gewesen, am Wahltag persönlich erneut abzustimmen, da die Wahllisten nicht korrekt geführt wurden. Allgemein bemängelte das Gericht die Unübersichtlichkeit der Wahlunterlagen sowie des Protokolls und sprach von einer „Loseblattsammlung“.
Personalrat bis zur Neuwahl weiter im Amt
Betroffen von der Neuwahl wären rund 850 Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten. Bis zur Neuwahl bleibt der gewählte Personalrat jedoch im Amt.