Organspenden sind in Deutschland Mangelware, deshalb soll nun das Transplantationsgesetz geändert und die Widerspruchslösung für Organspenden eingeführt werden.
Dies hat der Bundesrat beschlossen und will einen entsprechenden Gesetzesentwurf einbringen. Durch die Widerspruchslösung, die in anderen Ländern der EU bereits der Regelfall ist, sollen mehr Menschen ein lebensrettendes Organ erhalten. Derzeit sind Organentnahmen in Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
Widerspruch statt Zustimmung
Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt laut Bundesrat weiterhin ausdrücklich unangetastet. Durch Einführung der sogenannten Widerspruchslösung soll aber zukünftig jede Person als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat oder auf andere Art und Weise zum Ausdruck gebracht hat, keine Organe spenden zu wollen. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Organspende zu erkennen, soll eine Organentnahme grundsätzlich unzulässig sein.
Der Widerspruch kann im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten werden und bedarf keiner Begründung. Liegt kein schriftlicher Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Bei Minderjährigen können die Eltern entscheiden, sofern der oder die Minderjährige nicht zuvor seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat. Der mutmaßliche Wille der minderjährigen Person ist bei der Entscheidung zu beachten.
Großer Mangel an Spenderorganen
Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere seit über zehn Jahren auf niedrigem Niveau, begründet der Bundesrat seine Initiative. Im Jahr 2023 hätten 8.385 Patientinnen und Patienten auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien jedoch nur 2.877 Organe von 965 Personen. Das im März 2024 in Betrieb gegangene Organspende-Register allein hat bislang nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Situation geführt. Damit Spenden überhaupt infrage kommen, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod eines Verstorbenen feststellen.
Aufklärung und Information der Bevölkerung
Bürgerinnen und Bürger sollen daher angehalten werden, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Der Bundesrat fordert hier mehr Aufklärung und Information der Bevölkerung. Insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll tätig werden und informieren.
Quelle: Bundesrat Kompakt