Mit zweijähriger Verspätung ist in dieser Woche das zentrale Online-Register für Organspenden an den Start gegangen. Eingerichtet ist das Portal www.organspende-register.de beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Seit Montag, 18.März, kann man sich dort eintragen. Nötig ist ein Personalausweis mit Online-Funktion (eID).
In Deutschland gibt es zu wenig Organspenden, obwohl Kampagnen seit Jahren für einen Organspendeausweis werben. Für Tausende Schwerkranke, die dringend auf eine Niere oder ein Spenderherz warten, bedeutet dies einen belastenden Wettlauf mit der Zeit, den nicht wenige verlieren. Seit diesem Montag gibt es nun auch eine digitale Möglichkeit, sich als Organspender registrieren zu lassen.
Das bundesweite Register ist Teil eines Gesetzes, das der Bundestag 2020 beschlossen hatte. Ziel ist die „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“. Wer ab 16 Jahren einen Personalausweis beantragt, ihn verlängert oder sich einen Pass besorgt, soll künftig zudem auch Informationsmaterial zur Organspende erhalten. Mit der Online-ID soll eine Registrierung im neuen Portal einfach möglich sein.
Spendenbereitschaft muss deutlich gesteigert werden
Bayern Gesundheitsministerin Judith Gerlach mahnt, dass es weitere Schritte brauche, um die Spendenbereitschaft zu erhöhen. Wichtig sei die Widerspruchslösung, die es in vielen anderen Ländern bereits gibt. Sie bedeutet: Wer zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widerspricht und dies dokumentiert, gilt nach seinem Tod als potenzieller Organspender. „Dies gäbe allen Bürgerinnen und Bürgern Veranlassung, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zu treffen. Auch eine Entlastung für die Angehörigen wäre damit verbunden“, so die Ministerin.
2023 war die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland zwar leicht gestiegen, allerdings auf niedrigem Niveau, wie die Statistik der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zeigt. So wurden 2023 nur 965 Spender verzeichnet. Unterdessen warten rund 8400 Menschen auf ein neues Organ. Deutschland liegt damit im internationalen Vergleich bei der Zahl der Organspender weit hinten.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel betont, dass der Eintrag im Online-Register bei einer anderen Entscheidung auch wieder geändert oder gelöscht werden kann.
Experten empfehlen, die Entscheidung für oder gegen eine Organspende zusätzlich über eine Patientenverfügung festzuhalten. Um sicher zu sein, dass der Wille im Ernstfall verlässlich berücksichtigt wird, sollte die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich, etwa in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung, dokumentiert werden. Zudem sollte nächste Angehörige oder nahestehende Menschen über die Entscheidung und deren Dokumentation informiert sein.
Der bisherige Organspendeausweis bleibt gültig. Auch Patientenverfügungen oder andere schriftliche Erklärungen können weiterhin neben dem Organspende-Register für die Dokumentation der Entscheidung genutzt werden. Liegen mehrere Dokumente vor, so gilt das jüngste. Mehr Infos unter:
Quelle: BfAM; DSO, Newsletter StMGP