„Notfall-BAföG“ muss noch verbessert werden

Durch das 28. BAföG-Änderungsgesetz soll in die staatliche Ausbildungsförderung ein Notfall-BAföG für Krisenzeiten eingeführt werden.

Hintergrund

Wie die Corona-Pandemie zeigte, sind die derzeitigen Regelungen im BAföG für derartige Situationen nicht geeignet. Die Pandemie hat den Arbeitsmarkt einbrechen lassen. Viele Studenten und Auszubildende sind aber auf ihre Nebenjobs angewiesen. Der unverschuldete Verlust hat diese Personengruppen in finanzielle Notlagen gebracht.

Reformvorhaben

Durch das geplante Reformvorhaben soll eine finanzielle Notlage verhindert werden. Das Änderungsgesetz sieht dafür die Erweiterung des Empfängerkreises für BAföG-Leistungen vor. Studierende und Auszubildende in förderfähigen Ausbildungen könnten in diesen Fällen das „Notfall-BAföG“ beziehen.

Sachverständigen sehen noch Verbesserungsbedarf

Die BAföG-Novelle befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Bei der Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 6. Juli 2022 wurden mehrere Sachverständige zu diesem Gesetzesvorhaben gehört. Diese sehen noch verbesserungsbedarf.

Die wichtigsten Kritikpunkte

Vordergründig wird darauf verwiesen, dass in einem konkreten Krisenfall dieser Notfallmechanismus einfach und unbürokratisch umgesetzt werden muss. Bürokratische Hürden führen in der Regel dazu, dass die Hilfsleistungen nicht rechtzeitig an die Empfänger geleistet werden, um deren Notlage zu mindern.

In diesem Kontext soll von einer Nachweispflicht der individuellen Betroffenheit abgesehen und diese durch geeignete, niederschwellige Hürden ohne großem Prüfaufwand ersetzt werden.

Zudem müsste bereits im Vorfeld ein einheitliches Konzept erarbeitet und den betroffenen BAföG-Ämtern rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wird erst im Krisenfall initial gehandelt, kann sich die Umsetzung immens verzögern.

Auch wird kritisiert, dass das Notfall-BAföG die internationalen Studierenden nicht mit einschließt. Aber gerade diese Personengruppe ist durch den möglichen Wegfall ihrer Studentenjobs zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts überproportional betroffen.

Fazit

Das Reformvorhaben wird grundsätzlich positiv bewertet und als notwendig angesehen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Kritiken der angehörten Sachverständigen im 28. BAföG-Änderungsgesetz umgesetzt werden. Deutlich wird jedoch, dass dieses Änderungsgesetz wohl nicht die letzte Reform des BAföG sein wird.