Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine umfassende Neuregelung der Betreuervergütung in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen:
Das Gesamtvolumen der Vergütungserhöhung beträgt 12,7%. Bei der Betreuervergütung variiert die tatsächliche Erhöhung aber je nach Einzelfall.
Statt der bisherigen Tabellen A bis C gibt es künftig nur noch zwei Stufen - eine Grundstufe für Betreuer ohne Hochschulabschluss und eine Qualifikationsstufe für Betreuer mit Hochschulabschluss. Die Vergütungstabelle A entfällt damit komplett.
Die bisher fünf Zeitstufen werden auf zwei reduziert - das erste Betreuungsjahr und die Folgejahre.
Die Kategorie der gleichgestellten ambulanten Einrichtungen entfällt. Auch die gesonderten Pauschalen nach § 10 VBVG werden abgeschafft. Die Unterscheidung zwischen mittellosen und bemittelten Betreuten sowie zwischen Heim- und Nicht-Heim-Fällen bleibt aber bestehen.
Evaluation: Nach zwei Jahren soll eine Überprüfung der Neuregelung stattfinden.
Diese Änderungen wurden am 21. März 2025 gebilligt, so dass das zugrundeliegende Änderungsgesetz „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025)“ ausgefertigt und verkündet werden kann.
Weitere Informationen zur Neuregelung haben wir in unserem Online-Dienst FOKUS Betreuungsrecht dargestellt.