Der Strahlenschutz am Arbeitsplatz sowie der medizinische Strahlenschutz wurden gesetzlich neu geregelt. Dies führt zu zahlreichen neuen Pflichten für Unternehmen und Einrichtungen.
Der Rat der Europäischen Union hat mit der Richtlinie 2013/59/Euratom neue Vorgaben für einen umfassenden Strahlenschutz in den Mitgliedstaaten festgelegt. So wurden der Strahlenschutz am Arbeitsplatz sowie der medizinische Strahlenschutz neu geordnet und verbessert. Die Mitgliedsstaaten mussten die Richtlinie bis 2018 in nationales Recht umsetzen.
In Deutschland sind die Änderungen zum 31.12.2018 in Kraft getreten: Die Röntgenverordnung wurde aufgehoben, die aktuellen Regelungen sind nun im neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zu finden. Die Novelle führt zu zahlreichen neuen Pflichten für Unternehmen bzw. Einrichtungen.
Wichtiges zur Aushangpflicht: Der Arbeitgeber hat seit 31. Dezember 2018 dafür zu sorgen, dass das aktuelle Strahlenschutzgesetz und die aktuelle Strahlenschutzverordnung „in Betrieben oder selbständigen Zweigbetrieben, bei Nichtgewerbetreibenden an dem Ort der Tätigkeit, zur Einsicht ständig verfügbar gehalten wird, wenn regelmäßig mindestens eine Person beschäftigt oder unter der Aufsicht eines anderen tätig ist“ – so der Wortlaut von § 46 der neuen Strahlenschutzverordnung.
Weitere Informationen und alle Änderungen im Überblick lesen Sie hier.
Alle Fakten zu den Aushangpflichtigen
Was genau sind die Aushangpflichtigen Gesetze? Wo, wann und wieso müssen diese den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden? Welche Pflichten muss der Arbeitgeber einhalten? Alle Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier: Aushangpflichtige Gesetze: Pflichten für Arbeitgeber