Nachdem im Jahr 2021 das BPersVG völlig neugestaltet wurde, plant auch Brandenburg das Landespersonalvertretungsgesetz anzupassen.
Hintergrund der Reform
Das Gesetz existiert bereits seit Anfang der 90er Jahre. Trotz einiger ändernder Artikelgesetze bliebe es im Kern und Grundgerüst unverändert, so dass man jetzt den Zeitpunkt gekommen sieht eine grundlegende Reform anzugehen.
Denn das Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg ist in seinen Grundzügen zudem durch das Bundespersonalvertretungsgesetz geprägt. Nachdem das BPersVG 2021 umfassen, geändert wurde stellt sich diese Notwendigkeit auch in Brandenburg.
Außerdem gab es zwischenzeitlich höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Möglichkeiten der Neugestaltung der Interessenvertretungen von Beschäftigten, die endlich berücksichtigt werden muss.
Vorgaben des Koalitionsvertrags einhalten
Das für die Erarbeitung des Entwurfs zuständige Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) setzt mit der Novelle auch ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Dort bildet die Digitalisierung der Personalratsarbeit einen Schwerpunkt.
Weiterer Ablauf
Der zuständige Minister hat ein entsprechendes Eckpunktepapier zur Novellierung vorgelegt.
Das Innenministerium wird nun auf der Grundlage des Ergebnisses von Gesprächen des Innenministers und der Spitzenverbände (DGB und Landesbund Brandenburg des dbb) einen Gesetzentwurf erarbeiten und diesen innerhalb der Landesregierung und unter Beteiligung der Gewerkschaften abstimmen.
Geplantes Inkrafttreten
Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass das neue Personalvertretungsgesetz Ende des Jahres 2022 beschlossen wird. Damit werden die Wahlen zu den Personalvertretungen auf der Grundlage des bestehenden Gesetzes durchgeführt werden und durch die Novellierung des Gesetzes keine erneuten Wahlen notwendig werden, sondern gegebenenfalls Übergangsregelungen geschaffen.
Änderung der Wahlordnung
Nach der Erarbeitung des Kabinettsentwurfs für das neue Personalvertretungsgesetz soll ein vergleichbares Verfahren zur Weiterentwicklung und Überarbeitung der Wahlordnung zu den Wahlen der Personalvertretungen eingeleitet werden.