Beurteilungen beeinflussen die Art von Verwendungen, Häufigkeit und Ziel von Versetzungen und nicht zuletzt die Beförderung der Soldatinnen und Soldaten.
Ein stabiles Beurteilungssystem ist daher unerlässlich. Ein grundlegendes Problem aber verfolgt die Bundeswehr seit Jahren: Alle Beurteilungssysteme nutzen sich in der Anwendung ab, verlieren durch fortschreitende „Inflationierung“ der Bewertungen an Differenzierungskraft und tragen so immer weniger zu einer sachgerechten Personalauswahl bei. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung vor einigen Jahren die gängige Praxis gekippt hat.
Im Zuge des Regelungsmanagements wurden die Beurteilungsbestimmungen mit der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1340/50 „Bestimmungen über die Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ neu gefasst. Im August 2017 wurde die 3. Änderung zur Zentralen Vorschrift bekannt gegeben. Ein kurzer Blick auf die wesentlichen Änderungen:
- Einführung des Begriffes Missionen
- Einführung des Begriffes Behinderung (wenn bei Grad der Behinderung 30 oder 40 mit Schwerbehinderten gleichgestellt)
- Verfahren bei Freistellung bei Entnahmen von Arbeitszeitguthaben aus Langzeitkonten
- Zeitpunkt 1. Anlassbeurteilung (ABU) bei eingestellten Offizieren ohne Eignungsübung
- Zeitpunkt der Erstellung der Beurteilung (BU) nach Abschluss LGAN/LGAI
- Neuaufnahme der Möglichkeit der Aufrechterhaltung von Laufbahnbeurteilungen
- Verwendungsmöglichkeiten beschränkt auf die aktuelle Laufbahn
- Behandlung der Beurteilungsbeiträge nach Abschluss einer besonderen Auslandverwendung oder Mission analog den allgemeinen BU-Beiträgen (nicht mehr Bestandteil der BU)
Mit diesen Anpassungen erhofft sich die Bundeswehr gerechtere und nachvollziehbarere Beurteilungen, um schlussendlich zufriedenerer Soldatinnen und Soldaten zu haben. Dies ist auch alles vor dem Hintergrund der geplanten Personalaufstockung zu verstehen.