Seit dem 1. September 2018 gilt ein neues Abgasprüfverfahren für neu zugelassene Pkw. Es soll den Verbrauch und den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen realistischer abbilden. Wie die Bundesregierung mitteilt, ändert sich an der Berechnung der Kfz-Steuer dabei grundsätzlich nichts.
Das neue Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTP)-Verfahren ist seit dem 1. September 2017 vom Gesetzgeber EU-weit vorgeschrieben und ersetzt den veralteten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Mit WLTP soll es gelingen, die bestehende Lücke zwischen den in der Typgenehmigung ermittelten Werten und den realen Kraftstoffverbräuchen weitestgehend zu schließen.
Die Bundesregierung informiert auf ihrer Website, dass sich die Kfz-Steuer weiter nach CO2-Prüfwert und Hubraum richtet. Allerdings werden nach WLTP überwiegend höhere Emissionswerte erwartet.
Um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen, wird die Kfz-Steuer seit dem 1. September 2018 anhand der CO2-Prüfwerte nach WLTP bemessen. Rechtsgrundlage ist das Sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 6. Juni 2017. Davon betroffen sind nur erstmals zugelassene Pkw.
Quelle: Bundesregierung